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Verfassungsschutz Hessen weist auf Umgang mit Reichsbürgern hin

Archivmeldung vom 28.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Deutsches Reich 1871–1914
Deutsches Reich 1871–1914

Foto: ziegelbrenner
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Immer öfter hört man in letzter Zeit von Menschen, die zunehmend die rechtliche Stellung der staatlichen Obrigkeit hinterfragen. Eigentlich müsste man annehmen, dass jede wirklich freiheitlich ausgerichtete Staatsführung eine über das tatsächliche Rechtssystem aufgeklärte Bevölkerung wärmstens begrüßen müsste und die juristische Bildung in solchen Ländern sogar unterstützt sowie in den Schulen möglichst verständlich vorangebracht werden würde. In Deutschland gibt es eine solche Förderung weder in den Schulen noch umfassend in den Universitäten. Außerdem werden nun alle Menschen, die sich autodidaktisch mit den gültigen Gesetzestexten auseinandersetzen und auf Missstände und Ungereimtheiten aufmerksam machen, vom Verfassungsschutz, wie eine kürzlich erschienene Publikation zeigt, in die "rechte Ecke" gestellt.

Handelt es sich beim sogenannten Landesamt für Verfassungsschutz um ein Amt oder eine Firma? Hier der Firmenauszug von Dun & Bradstreet (D&B) Deutschland
Handelt es sich beim sogenannten Landesamt für Verfassungsschutz um ein Amt oder eine Firma? Hier der Firmenauszug von Dun & Bradstreet (D&B) Deutschland

Screenshot von www.upik.de

Viele sagen mittlerweile, dass einiges in diesem "freien Land" nicht so ganz stimmig ist. Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist zur Zeit noch eine Minderheit der Meinung, dass es sich bei der Bundesrepublik in Deutschland nicht um eine souveräne Staatsform handelt. Diese Minderheit scheint nun aber rasant anzuwachsen. So gibt es mittlerweile unzählige Gruppierungen, bis auf wenige Ausnahmen bestehen diese augenscheinlich aus meist freiheitsliebenden, auf das Allgemeinwohl ausgerichteten Menschen, die über die rechtliche Situation der Bürger in Deutschland aufklären und versuchen, friedvolle Wege zu finden, um sich und ihre Mitmenschen aus dieser misslichen Lage zu befreien. ExtremNews berichtete unter anderem bereits über zwei dieser Gruppen, das "Königreich Deutschland" und die "Deutsche Pressestelle für Völker- und Menschenrechte".

Vom Verfassungsschutz Hessen gibt es seit Mai 2013 ein Faltblatt mit der Überschrift "Hilfestellungen im Umgang mit Rechtsextremismus - Umgang mit Reichsregierungen und Reichsbürgern", das wohl darauf abzielt, alle Bürger, die sich intensiv mit der Rechtslage der BRD beschäftigt und eklatante Missstände entdeckt haben, "über einen Kamm zu scheren" und mit rechtsradikalem oder nationalsozialistischem Gedankengut in Verbindung zu bringen. Zwar heißt es in dem Faltblatt, "nicht allen Gruppierungen können rechtsextremistische Bestrebungen nachgewiesen werden", aber die Nähe zum Rechtsextremismus sei nicht von der Hand zu weisen. Somit wird den Mitarbeitern in sogenannten Ämtern und Behörden, für die dieses Schriftstück hauptsächlich verfasst wurde, auch alleine schon durch die Überschrift von vornherein suggeriert, dass man sich mit solchen Menschen auf keinen Fall näher auseinanderzusetzen habe. Es erweckt den Eindruck, dass man so gleichsam versucht, die Bediensteten gar nicht erst auf die Idee kommen zu lassen, die Gesetzestexte und Argumente der als "Reichsbürger" abgestempelten besorgten Menschen näher zu studieren. So liegt die Vermutung nahe, der Grund hierfür könnte sein, dass man davor Angst hat, einige würden ihren Dienst quittieren oder sich ebenfalls für eine positive Veränderung einsetzen.

Die Mainstream Medien behandeln diese Sachlage seit Jahren nur sehr oberflächlich, man könnte auch hier meinen, dass gar kein Interesse besteht, wirklich einmal tiefergehend zu recherchieren. So werden auch dort Alle, die sich kritisch mit der Sachlage der BRD beschäftigen, an den Pranger gestellt und bekommen den Stempel "Rechts" aufgedrückt. Die normale Bevölkerung ist hierdurch so konditioniert, dass nur wenig hinterfragt wird, man automatisch die Meinung der Medien annimmt und diese Informationen als ein Tabuthema erklärt. Hat man jedoch den Mut, sich den Sachverhalt einmal näher anzuschauen, stößt man automatisch auf Ungereimtheiten, die sich bisher mit dem öffentlich vermitteltem Wissen nicht erklären lassen. So ist auch unverständlich, warum der Herausgeber des Faltblattes, das "Landesamt für Verfassungsschutz Hessen", allem Anschein nach eine staatliche Institution imitiert, wie eine Eintragung im Firmenregister von Dun & Bradstreet (D&B) Deutschland, dem größten Dienstleister für business-to-business-Wirtschaftsinformationen der Welt, indiziert (siehe Abbildung). Der eingetragene Firmenname lautet in diesem Fall "Landesamt für Verfassungsschutz Hessen" mit Sitz in Wiesbaden. Generell sind sämtliche "Ämter" der Bundesrepublik in Deutschland dort als Firmen gelistet. Gesetzlich scheint es legal zu sein, eine Firma beispielsweise "Landesamt" zu nennen. Dies könnte auch erklären, warum die sogenannten Beamten keine Beamtenausweise, sondern lediglich Dienstausweise besitzen.

Nachfolgend sind die empfohlenen Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit "Reichsbürgern" aus dem Schriftstück des Verfassungsschutzes veröffentlicht:

  • Sich auf keine Diskussion einlassen
  • Schnell und konsequent auf Anträge reagieren
  • Auf konkret gestellte Anträge nur eine kurze schriftliche Antwort geben, denn Erläuterungen der Rechtsfragen überzeugen den Antragssteller meist nicht und ziehen weitere Schreiben nach sich
  • Dienstliche Schriftwechsel mit „Reichsbürgern“ auf das Notwendige beschränken
  • Auf Proklamationen oder Erklärungen nicht reagieren
  • Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird, als unbegründet zurückweisen
  • Bei Ordnungswidrigkeiten Möglichkeit der Ahndung durch Verhängung eines Bußgeldes und die Vollstreckung im Verwaltungswege konsequent ausnutzen
  • Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von „Reichsbürgern“ unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden anzeigen
  • Schreiben mit rechtsextremistischen Inhalten unverzüglich dem Verfassungsschutz melden und zuleiten

Weiter liest man in dem Faltblatt: "So unterschiedlich derartige Gruppierungen auch sind, ist deren Argumentationsmuster jedoch immer das Gleiche. „Reichsbürger“ behaupten Staatsangehörige des Deutschen Reiches zu sein. Sie berufen sich auf die Fortexistenz des Deutschen Reiches und erkennen somit die Bundesrepublik Deutschland als Staat sowie deren Rechtssystem und Staatsorgane nicht an."

Zur Vorgehensweise wird geschrieben: "Immer häufiger kommt es vor, dass Schreiben von „Reichsregierungen“ oder „Reichsbürgern“ u. a. an Verwaltungen und Polizeidienststellen verschickt werden. Unter Hinweis auf ihre „Reichsbürgerschaft“ zweifeln die sogenannten „Reichsbürger“ amtliche Bescheide an, verweigern Bußgeldzahlungen, zahlen keine Steuern oder werfen den Verwaltungsmitarbeitern rechtswidriges Handeln vor."

Das Ziel der sogenannten „Reichsbürger“ sei im Wesentlichen Verwirrung zu stiften, um staatliche Stellen von ihrem staatlich gebotenen Handeln abzulenken. "Geht man auf deren Argumentation ein und will diese widerlegen, so ist es nicht selten der Fall, dass Erläuterungen der Rechtsfragen die Antragssteller nicht über-
zeugen und zu weiteren Schritten führen."

Würde es sich nach der vollständigen Lektüre dieser äußerst einseitigen und paradoxerweise fast schon an Propagandaschriften aus den Zeiten des Dritten Reiches erinnernden Ausarbeitung bei den Menschen, die auf die tatsächlichen rechtlichen Zusammenhänge aufmerksam machen, wirklich um Verwirrung stiftende, in "Fantasiewelten" lebende, Streit suchende Personen mit finanziellen Problemen und einer Nähe zum Rechtsextremismus handeln, trifft dies dann zum Beispiel auch auf die folgenden Personen zu?

Gregor Gysi hat bei mehrfachen TV-Auftritten vor der Bundestagswahl darauf hingewiesen, dass das Besatzungsstatut im Jahr 2013 noch immer gilt und man mutige Schritte gehen soll, um die Besatzung Deutschlands zu beenden.

Was ist mit Wolfgang Schäuble, der 2011 auf dem Europäischen Bankenkongress erwähnte, dass "wir in Deutschland seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen sind".

Wo wäre der ehemalige Abgeordnete Carlo Schmid einzusortieren, der im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 sagte: "Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. [...] Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: „an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.“"

Des weiteren meinte Sigmar Gabriel in einer Wahlkampfrede im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen am 27. Februar 2010 in Dortmund: "Ich sage euch, wir haben gar keine Bundesregierung, wir haben – Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen – Nichtregierungsorganisation in Deutschland!"

Auf dem Schlesier Treffen in Hannover fand auch Theo Waigel im Jahr 1989 klare Worte: "Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, am 08. Mai 1945, ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Detschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind. Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung."

Bereits nach dieser kurzen Zitatesammlung, spätestens aber, nachdem man sich tiefgehender mit den Gesetzestexten in Deutschland auseinandergesetzt hat, stellt sich unweigerlich die Frage, für wen der Verfassungsschutz in Deutschland tatsächlich arbeitet und welche Interessen er verfolgt.

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