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Welches Recht gilt als einziges in ganz Deutschland ? Das Naturrecht !

um diese Aussage zu verstehen - nachfolgend die Erläuterung dazu; für den Gesamtzusammenhang empfehle ich mit debellatio
anzufangen, mit subjugation das "Studium" über Staatenlose , Heimat und insbesondere über Deutschland als Ganzes sowie
nichts ist wie es scheint fortzuführen

                  OPPT ist der Cestui Que Vie Act des Jahres 2013 ?  
                 siehe dazu die hinterlegten Dokumente unter Neuigkeiten sowie die site  buergerlicher_tod

Rubriken
> Georg Friedrich Prinz von Preußen
> was bedeutet es - wenn eine debellatio vorliegt ?
  die debellatio 1945 beendet das Rechtselement - daher muß überall der Begriff Deutschland angeführt werden
> Nicht nur  Carlo Schmidt  spricht von den Alliierten als den Okkupationsmächten ...
> Der Kriegszustand  selbst wurde im Westen 1951 beendet:
> Wenn nun in der  UCC filing form  etwas eingetragen wird
> Staatsangehörigkeit als  Deutsche(r)
> eine Kriegserklärung ist ein zwischenstaatlicher Rechtsakt
> Was ist die herrschende Situation ?
> der erfolgte Anschluss
                                         Daher sage ich: Ihr seid frei
   diese Aussagen kurz, verständlich und prägnant auf 4 PDF-Seiten    sowie umfassend auf 8 PDF-Seiten  
> Verbindung zwischen dem Vatikan und der Rechtspraxis der Nationen
> Warum sind wir durch die debellatio befreit ?
> Alles ist nichtig
> Mensch sein , heißt eigenverantwortlich zu sein.
> Zusammenfassung und ehrenwerter Friede
> Naturrecht
> Zeigen Sie Mut zur DeMut
> Zitat > Graf von Saint Germain < aus dem Buch Die Innere  Welt

Vorwort:
Eine liebe Freundin hat mich auf die ZDF Doku www.youtube.com/watch?v=1sDPDfPFB6U verwiesen - des vormals regierenden Preußischen Königshauses - preussen.de - Georg Friedrich Prinz von Preußen

Interessant ist vor allem, was weg gelassen wurde:
- die bindenden Bündnisse, hier explizit DR und Österreich
- die Ermordung des Thronfolgers in Sarajevo durch Separatisten, welche von der Freimaurerloge in Budapest unterstützt worden sein sollen
- die Reisen / Bemühungen um Erhaltung des Friedens des Deutschen Kaisers, vor allem mit Rußland
- deren Bündnisse jedoch sie auf die Gegenseite - also gegen Österreich und das DR - zwangen
- das erklärte Ziel mit dem WW I die Monarchie abzuschaffen => siehe das Buch von General Ludendorff über die Freimaurer, hier die Großloge Paris, welche den Krieg so um 1880 geplant haben sollen
 
Stattdessen wird der Kaiser als kriegslüstern dargestellt ( trotz dessen die 25 währenden Friedensjahre erwähnt wurden ) …..., und seine Familie hat anscheinend dieser Darstellung nicht widersprochen.
Es wurde vom Platz an der Sonne gesprochen, den Deutschland einnehmen wolle - aber nicht von der Angst Englands gegen die deutsche Wirtschaftsmacht ( ohne ihre Kolonien war England nicht überlebensfähig ) und vor allem gegen die Bagdadbahn, welche ihre Vormacht auf den Weltmeeren gebrochen hätte
- dazu gibt es genügend Zeitungszitate dieser Zeit um die Fehl-Info der ZDF Doku zu belegen.

Wieso ein Ende der Monarchie ?
Der erste us Präsident ( und nicht der letzte ) war Freimaurer. 80% der us Repräsentanten sind Freimaurer.
Bis auf 2 us Präsidenten ( u.a. J F Kennedy ) haben alle auf eine Freimaurerbibel geschworen.
Im Adel kennt jeder den Anderen - er kann nicht unterwandert werden ! - deshalb auch die strenge Erbfolgeregelung: wenn jemand aus dem Hause Preußen eine Bürgerliche heiratet, kann er nicht mehr das Familienoberhaupt werden ( verhindert Unterwanderung ) - denn dieses repräsentiert nach Innen und Außen.
Was ist damit die von USA wie ein Krebsgeschwür über die ganze Welt verbreitete amerikanische Demokratie (-Verständnis) ? - nichts anderes als eine Entmachtung von Volk und Adel zugunsten scheindemokratischer totalitärer Herrschaft von Logenbrüdern ( oder hat schon jemals eine Wahl etwas verändert ?).
Wie immer wird in Deutschland alles auf die Spitze getrieben - durch das Listenwahlrecht wird zuverlässig verhindert, daß Nicht - Logenbrüder an die Macht kommen können.

wiki/Wilhelm_II._(Deutsches_Reich)#Sturz_und_Abdankung der Reichskanzler Prinz Max von Baden betrieb die Abdankung des Kaiser seit dem 28. Oktober; …
Am 9. November 1918 verkündete dies Philipp Scheidemann im Radio.
Wie kann man nur in Verkennung der Wahrheit im wiki von einer freiwilligen Abdankung „reden“? Ich gehe eher davon aus, daß er sich von allen verraten und verkauft fühlte und resigniert dem bösen Spiel nichts entgegen setzte - so hat ja auch Louis Ferdinand Prinz von Preußen gesagt, daß er nur dann, wenn das deutsche Volk es wünscht, er die Krone nehmen würde. Daher sagte Georg Ferdinand Prinz von Preußen, daß die Krone eine Frage ist, die sich ihm ( zur Zeit ) nicht stellt und dies nicht zeitgemäß ist.
So sehen wir eine Folge der Demütigung von Volk und Staat, repräsentiert durch den Kaiser - belegt seit 1618 und fortgeführt, in dem die rote Armee die Kunstschätze aus dem Schloß Cecilienhof in Potsdam raubten und vieles anschließend verbrannte - echte Kulturgüter !
Auch Stalin war vor Ort und man sah dann im Hof den rote 5-Stern im Kreis.

95% der Familiengüter  sind bis heute konfisziert und das BR Finanzamt hat vor einigen Jahren dem dt. Adel mit Steuer Nachforderungen gedroht, damit so manches nicht ans Tageslicht kommt - kein Ende der Entehrung ( wenn Hinz und Kunz etwas tun …, wenn es jemand von Adel ist, heißt es, er nimmt sich etwas heraus ).
Nachdem die sog. Weimarer Verfassung den Adel völlig entmachtete, haben es die Adligen akzeptiert, daß Ihr Titel in einen Nachnamen umgewandelt wurde - so sprach Georg Ferdinand Prinz von Preußen, daß er und Seinesgleichen „die Bürde“ eines langen Nachnamens tragen ( dagegen steht regieren als Berufung ).
Leider wurde das BVerfG als ein NichtStaatsgericht höherrangig als das Hausgesetz gestellt, denn ein Bruder rief dieses wegen der Erbfolgeregelung an und ihm wurde dahingehend recht gegeben, daß es dem GG Art. 6 widerspricht - erfolgte damit auch eine Anerkennung der BRD als Nachfolge“staat“ des Deutschen Reichs?

Also: was bedeutet es - wenn eine debellatio vorliegt ?
Warum wird dieses so vehement von allen Seiten, welche in engem Kontakt zu den Alliierten stehen, abgestritten ( zitierte Aussage: Werner Peters sagt, das mit der Debellatio wäre Blödsinn, und er bespräche seine Entscheidungen mit den Alliierten aus Heidelberg. ) ?
Warum wird immer nur von der bedingungslosen Kapitulation, aber nie von den Konsequenzen gesprochen?
Zitat - Buch: Potsdam Abkommen S.33: Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen und durch die Provisorische Französischen Republik 5. Juni 1945
Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen
Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden. Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde, die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen Mächte zu übernehmen. Unter diesen Umständen ist es notwendig, unbeschadet späterer Beschlüsse, die hinsichtlich Deutschlands getroffen werden mögen, Vorkehrungen für die Einstellung weiterer Feindseligkeiten seitens der deutschen Streitkräfte, für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschland und für die Verwaltung des Landes zu treffen und die sofortigen Forderungen zu verkünden, denen Deutschland nachzukommen verpflichtet ist.
Die Vertreter der obersten Kommandobehörden des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und der Französischen Republik, im folgenden „Alliierte Vertreter" genannt, die mit der Vollmacht ihrer betreffenden Regierungen und im Interesse der Vereinten Nationen handeln, geben dementsprechend die folgende Erklärung ab: Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.
Die Regierungen .. werden später die Grenzen Deutschlands oder irgendeines Teiles Deutschlands und die rechtliche Stellung Deutschlands oder irgendeines Gebietes, das gegenwärtig einen Teil deutschen Gebietes bildet, festlegen. Kraft der obersten Regierungsgewalt und Befugnisse, die die vier Regierungen auf die Weise übernommen haben, verkünden die Alliierten Vertreter die folgenden Forderungen, die sich aus der vollständigen Niederlage und der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands ergeben und denen Deutschland nachzukommen verpflichtet ist:
Artikel 12 Die Alliierten Vertreter werden nach eigenem Ermessen Streitkräfte und zivile Dienststellen in jedem beliebigen Teil oder auch in allen Teilen Deutschlands stationieren
Artikel 13 a) ln Ausübung der obersten Regierungsgewalt in Deutschland, die von den Regierungen .. übernommen wird, werden die vier Alliierten Regierungen diejenigen Maßnahmen treffen, die Sie zum künftigen Frieden und zur künftigen Sicherheit für erforderlich halten, darunter auch die vollständige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands
.

Was fällt auf: es wird immer nur von Deutschland aber nicht vom Reich (sei es Weimar etc. ) gesprochen ! Dabei steht Deutschland für den Raum und
nicht für das Völkerrechtssubjekt / die Rechtsperson eines Staates/Reichs!
- oft hört man die Argumentation, daß die Waffen - S S nicht kapituliert hätte - aber das Oberkommando hat dies getan: .. Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft .. haben bedingungslos kapituliert ( die S S unter H. Himmler war eigenständig, die Eliteeinheit Waffen S S schwor auf H. Himmler war immer nur zeitlich befristet dem Oberkommando der Wehrmacht für einzelne Aufträge unterstellt - diese Einheiten hatten den Sonderstatus: Soldaten jedoch nicht dem Staat unterstellt. Vor 1933 war die Wehrmacht eine reine Berufs-/Auftragsarmee, da keine Wehrpflicht ( ab 1935 schwor die Wehrmacht auf A. Hitler ) Nur die preußische Polizei schwor 1926 auf die preußische Verfassung.
Die Niederlage Deutschlands durch die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten war damit vollständig und endgültig.
- es gab keinerlei zeitliche Begrenzung: Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden und hat seine Anwendung noch heute - siehe die Bundesbereinigungs G.
Die Aussage Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands schließt nur den räumlichen Bereich ein und ist damit konform dem wiki / Briand-Kellogg-Pakt - ein völkerrechtlicher Vertrag zur Ächtung des Krieges vom 27. August 1928 - und der Simson-Doktrin von 1932 nach der die Annexion ( der gewaltsame Gebietserwerb ) völkerrechtlich unzulässig ist (http://spik.de/justitia/recht-sachverstaendige/ablage/bracht_voelkerrechtslage_deutschland.pdf ), schließt jedoch die debellatio nicht aus => wiki / Debellatio „die vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges. Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion bzw. die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger.“

wiki/Annexion --- „rechtliche Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die Annexion geht über die Okkupation (Besatzungsverwaltung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit de facto ausgeübt wird und das Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion in der Regel voraus“

Nicht nur Carlo Schmidt oder das BVerfG spricht von den Alliierten als den Okkupationsmächten ...
Was wurde also okkupiert ? Der Boden, die Ackerscholle auf der wir stehen: Deutschland.
Was ist durch die bedingungslose Kapitulation und die Übernahme der obersten Regierungsgewalt erloschen ?
Der Staat, die Rechtsperson, das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich !
Wie nennt man dies nach klassischem Völkerrecht ? debellatio !

Wie wirkt sich dies aus ?
genauso wie bei einer GbR, einer OHG, einer GmbH oder AG etc.
wenn die juristische Person der Firma nicht mehr da ist ( und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist immer eine eigenständige juristische Person – ein Staat ist immer auch eine Gebietskörperschaft d.ö.R. ) - bspw. durch Konkurs, dann laufen alle Gläubigerforderungen ins Leere !
Daher ist es so außerordentlich wichtig, zwischen den rechtspositivistischen, juristischen Konstrukten und dem fühlbaren, anfaßbaren Tatsachen zu unterscheiden ! - der Boden, auf dem ich stehe, kann ich anfassen - dieser kann auch nicht einverleibt werden; einen Buchwert = Staat, Firma etc. kann man übernehmen.
Was sind dann die Menschen darauf ?
Dies ist ebenso aufzuteilen wie Scholle und KdöR: der Mensch als lebendiges, beseeltes Wesen mit seinem Körper kann man nur in der Versklavung = Subjugation „einverleiben“ ( siehe Naturrecht und ILC ); den Buchwert = natürliche Person bekommt man durch Übernahme seiner Aktie - sprich Übergabe / Übertragung
der Geburtsurkunde in den Human Stock Exchange der eigenen ( us Börse ) Handelsbilanz (UCC); dazu muß man den Körper keinen cm bewegen, sondern nur willfährige Aufpasser ( Politiker, Juristen, Richter, Polizei, .. ) haben, welche dafür sorgen, daß der maximale Profit aus dem Körper ausgeschlachtet wird.

In Anlehnung an das zensierte wiki / Debellatio „die vollständige Vernichtung des < staatlichen > Völkerrechtssubjektes in Folge seiner militärische Niederringung (Kapitulation) des feindlichen Staates. Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion bzw. die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger.“

Was geschah durch die debellatio 1945 ?
Es beendet das Rechtselement / -subjekt / -person des Deutsches Reichs bis zum Zeitpunkt der Gründung in dieser Form 1871 im Versailler Spiegelsaal und damit auch seine sog. Verfassung vom April 1871
Da das Völkerrechtssubjekt DR ( Deutsches Reichs ) vollständig Erloschen ist, gehen alle Bezüge ins Leere - daher wird / muß überall der Begriff Deutschland ( was jedoch die Landmasse und nicht das Rechtselement beschreibt ) angeführt werden

Ohne das hinzugefügte Wort "Deutschland "
gehen alle Maßnahmen der Bundesrepublik, der EU und der Alliierten ins Leere !

Deshalb Bundesrepublik >in< Deutschland
Deutschland wird nicht mit dem Ziel der Befreiung besetzt, sondern als eine besiegte feindliche Nation zur Durchsetzung alliierter Interessen.” Amerikanische Regierungsanweisung ICG 1067, April 1945 (vgl. “Welt” vom 4. Juli 1994)

Es sollte so langsam mal auffallen: es wird immer nur von Deutschland aber nicht vom Reich (sei es Weimar etc. ) gesprochen !
Dabei steht Deutschland für den Raum und nicht für das Völkerrechtssubjekt / die Rechtsperson eines Staates/Reichs!
=> Rechtssubjekt: ist ein Träger von Rechten und Pflichten, ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht
   - typischer Weise Staaten / Nationen, definiert durch das positive Recht.

Was ist durch die bedingungslose Kapitulation und die Übernahme der obersten Regierungsgewalt erloschen ?
=> der Staat, damit auch die Rechtsperson, als auch das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich !
Wie nennt man dies nach klassischem Völkerrecht ? debellatio !
Warum finden wir immer ( teilweise auch ausschließlich ) den Begriff Deutschland ?
- wie bspw. Bundesrepublik in Deutschland ..
weil durch den Wegfall der Rechtsperson Deutsches Reich nur mehr das Land, die Scholle Deutschland existiert
  - daher muß, damit die Bezüge nicht ins Leere gehen, immer wieder Deutschland genannt werden
    - aus diesem Grunde gab es keine Annektierung
       - denn ein nicht mehr bestehendes Völkerrechtssubjekt kann nicht annektiert werden

Dies ist ebenso aufzuteilen wie Scholle und KdöR: der Mensch als lebendiges, beseeltes Wesen mit seinem Körper kann man nur in der Versklavung ( lateinisch Subjugation ) „einverleiben“. Der überall propagierte Friedensvertrag ( welcher nicht mehr nötig und nicht möglich ist ) zieht uns in einen "Rechtsraum", der uns weiterhin ( wegen den Bestrebungen der Befreiung ) völlig entmündigt < = > Entmündigung und möglicherweise wieder Bomben als mögliches Ziel eines jeden Friedensvertrages.

Der Kriegszustand selbst wurde im Westen 1951 mit Deutschland ( es steht eben nicht Bundesrepublik !!! ( oder der westlichen Trizone ) - da die BR, die  Treuhandverwaltung der Alliierten, niemals Krieg gegen diese führte, denn die BR wurde erst durch die 3 Westmächte nach 1945 als Scheinstaat (da es eine Gründung von Fremdstaaten und nicht durch die Menschen des eigenen indigenen Volkes) gegründet ) beendet:



Der Teso-Beschluß des BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83   BVerfGE 77,137ff    21. Oktober 1987  führte zur Fortführung des Aufsatzes aus "Der Staat" von 1986/1987 des  Prof. Dr. iur. Erich RÖPER in der "Öffentliche Verwaltung" im Heft 12 vom Juni 1988:
Der Artikel steht im Zusammenhang unter seiner Überschrift: „Die Bundesrepublik kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht definieren, - das Bundesverfassungsgericht verbietet die Verfügung über Deutschland als Ganzes-„
Der Verfasser Prof. Dr.jur. Erich Röper ist Geschäftsführer der CDU Fraktion der Bremischen Bürgerschaft und als Honorarprofessor Lehrbeauftragter am Institut der Politikwissenschaften der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster.
RÖPER, Erich, Prof. Dr. iur. Honorarprofessor Röper Institut für Politikwissenschaft Hagenauer Straße 24 28211 Bremen
 

Verfügungsgewalt über den tatsächlich fortbestehenden deutschen Gesamtstaat haben die (alle) deutschen (Reichs-)Staatsangehörigen  Dabei unterliegen sie gemäß den Grundlagen des Völkerrechts keinen politischen oder juristischen Einschränkungen.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html#Rn045
daß dem deutschen Volk seit der Niederlage des deutschen Staates im Zweiten Weltkrieg versagt geblieben ist, in freier Selbstbestimmung über seine politische Form zu entscheiden BVerfGE 77, 137 (153) BVerfGE 77, 137 (154)

Rn 46 ) Der deutsche Staat ist weder mit .... völkerrechtlich erloschen;   <<< siehe die Info zu Mandatarstaat in Afrika
So wurde auch die Regelung von Gebietsfragen, wie der "final delimitation of the western frontier of Poland" einer Friedensregelung vorbehalten

Rn 47 Soweit es sich um Deutschlands auswärtige Angelegenheiten handelte, übten die Regierungen der vier Hauptsiegermächte selbst die "oberste Gewalt in Bezug auf Deutschland" aus (vgl. F. A. Mann, JZ 1967, S. 585 ff.). So wurden mit einer Reihe im Krieg neutral gebliebener Staaten Abkommen über die Liquidierung deutschen Vermögens geschlossen. Dabei traten die drei westlichen Hauptsiegermächte auch im Namen des "Government of the German Reich" auf (vgl. Präambel und Art. XII, XV des AbkommensBVerfGE 77, 137 (154) BVerfGE 77, 137 (155)mit Spanien vom 10. Mai 1948, United Nations Treaty Series, vol. 140 [1952], S. 130 ff., in Kraft getreten am Tage der Unterzeichnung).

Rn 48 Auch im Rahmen von internationalen Organisationen, denen Deutschland vor dem Zweiten Weltkrieg beigetreten war, nahmen die Besatzungsmächte die Rechtsstellung Deutschlands wahr (vgl. die Verhandlungen auf der Konferenz des Weltpostvereins von 1947 in Paris, in: Union Postale Universelle, Documents du Congres de Paris 1947, Tome II, [Berne 1948], p. LX, 902 ff., 906).

Rn 49 In Ziffer 2 c) des Besatzungsstatuts der drei westlichen Besatzungsmächte vom 12. Mai 1949 wurden "die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der von Deutschland oder in seinem Namen getroffenen internationalen Abkommen" den Besatzungsmächten vorbehalten (Amtsblatt der AHK, Anlage zu Nr. 1).

Rn 50 Diese rechtlichen Vorgänge belegen, daß die beteiligten Staaten vom Fortbestehen des deutschen Staates bis zu diesem Zeitpunkt ausgingen.

Rn 52 aa) Weder das Grundgesetz selbst (s. o. C I 3 c) noch die auf seiner Grundlage gebildeten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Vorgang als Untergang des deutschen Staates bewertet. Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. An dieser Subjektsidentität hat nichts zu ändern vermocht, daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Selbst eine endgültige Statusänderung von Teilen seines Staatsgebiets ändert nach Völkerrecht die Identität eines staatlichen Völkerrechtssubjekts nicht.

Rn 53 Die Identität der Bundesrepublik Deutschland -- in diesen BVerfGE 77, 137 (155)BVerfGE 77, 137 (156) gebietsbezogenen Begrenzungen -- mit dem deutschen Staat ist auf der völkerrechtlichen Ebene von zahlreichen Staaten anerkannt worden. So sind etwa die Parteien des Londoner Schuldenabkommens vom 27. Februar 1953 (BGBl. II S. 333 ff.) davon ausgegangen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Verbindlichkeiten "Deutschlands" schuldet (vgl. zahlreiche Erwägungen der Präambel) -- es wurde nicht eine Schuld- oder gar bloße Haftungsübernahme für die Verbindlichkeiten eines untergegangenen Schuldners vereinbart. Im gleichen Sinne ist die Wiederanwendung zahlreicher Vorkriegsverträge Deutschlands zu werten, die die Bundesrepublik Deutschland mit den Vertragspartnern dieser durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochenen Verträge praktiziert hat; sie bedeuteten nicht den Neuabschluß eines Vertrages mit einem Rechtsnachfolger auf deutscher Seite

falsch !!!!!!! Rn55 BVerfGE 77, 137 (157)bb) Auch die Sowjetunion und die Deutsche Demokratische Republik sind im Jahre 1949 vom Fortbestand des deutschen Staates ausgegangen. Dies bekundet deutlich die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949, die bis zur Verfassung vom 6. April 1968 in Kraft war. <<<<<<<< es war eine gesamtdt. Verfassung, keine mitteldeutsche !
Darin heißt es in Art. 1 Abs. 1: Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf;
                              in Abs. 4: Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit

Rn 62 Im Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 25. Januar 1955 über die Beendigung des Kriegszustandes mit "Deutschland" heißt es u.a.:       Rn 63 "1. Der Kriegszustand zwischen der Sowjetunion und Deutschland wird beendet, und zwischen ihnen werden friedliche Beziehungen hergestellt...    3. Die Verkündung der Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland ändert nichts an seinen internationalen Verpflichtungen und berührt nicht die Rechte und Pflichten der Sowjetunion, die sich aus den bestehenden, Deutschland als Ganzes betreffenden internationalen Abkommen der vier Mächte ergeben"

Rn 77 aa) Das Selbstbestimmungsrecht ist nach dem Zweiten Weltkrieg als Grundsatz des universalen Völkerrechts anerkannt worden. Diese Geltungsgrundlage bekundet sich zumal in zahlreichen vertraglichen Festlegungen wie auch in zahlreichen Bekundungen der Staatenpraxis außerhalb vertraglicher Rahmen.
Rn 78 In Art. 1 Abs. 2 der Satzung der Vereinten Nationen wird es als "Ziel", in Art. 55 als "Grundsatz" angesprochen. In den beiden UN-Pakten über bürgerliche und politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, jeweils vom 19. Dezember 1966 (BGBl. 1973 II S. 1534 und S. 1570), heißt es jeweils in Art. 1 Abs. 1:
Rn 79 Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung (vgl. ferner die Deklaration der UN-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 über die Prinzipien des Völkerrechts, UN-GA Res. 2625 [XXV]).

Rn 85 cc) Das deutsche Volk ist Träger des Selbstbestimmungsrechts im Sinne des allgemeinen universalen Völkerrechts. Es stellt keine nach Maßgabe des Völkerrechts sachwidrige Anknüpfung dar, wenn durch staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Form und Gestalt dieses Volkes als Träger des Selbstbestimmungsrechts bis zu dem Zeitpunkt gewahrt bleiben soll, in dem ihm die freie Ausübung diesesBVerfGE 77, 137 (162) BVerfGE 77, 137 (163)Rechts ermöglicht wird. Dabei kann hier offenbleiben, in welcher Art und Weise dieses Recht wahrzunehmen ist, um den Anforderungen an seine freie Ausübung zu genügen.

Rn 86 In seinem Gutachten vom 3. Januar 1975 über die West-Sahara hat der Internationale Gerichtshof nachdrücklich betont, daß bei Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts dem "freely expressed will of peoples" und den "wishes of the people concerned" Rechnung zu tragen sei (vgl. International Court of Justice, Reports 1975, S. 3 ff., (33); vgl. ferner die Deklaration der UN-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 über die Prinzipien des Völkerrechts, UN-GA Res. 2625 [XXV]).
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html        Informationen zum Dokument BVerfGE 77, 137 => als txt-Datei lesen

Wenn nun in der UCC filing form etwas eingetragen wird bzw. nach UCC Regelung pfandrechtlich beansprucht wird, dann wird ( bspw. Pfand gegen Gericht(vollzieher) ) dessen bzw. das hinterlegte Volksvermögen ( GG Art. 34 ) an / auf den Hauptkriegsgegner übertragen.
Laßt uns noch ein wenig die Rechtsperson betrachten; in wiki wird man umgeleitet, zur Rechtsfähigkeit _ (Deutschland) Rechtsfähigkeit ist die
Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html
BGB Ausfertigungsdatum: 18.08.1896
§ 1 BGB: Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt.

Nun die Frage: wie kann es sich ein rechtspositivistisches Konstrukt erlauben, dem Menschen etwas zu oder ab zu sprechen ?
- dieses Vorgehen / diese Vorstellung ist absurd
Das BGB Standardwerk Palandt definiert: Personen sind Subjekte von Rechten und Pflichten - das entscheidende Merkmal ist die Rechtsfähigkeit ( diese kann dem Menschen nicht vom Gesetzgeber verliehen werden ).

Im obigen Satz wird ohne Begründung oder Hin-/Herleitung die natürliche Person mit dem Menschen gleich gesetzt.

Konsequenz:
wenn etwas unter Betreuung gestellt wird - dann immer nur die Person, denn die NICHT vom Gesetzgeber verliehene Rechtsfähigkeit des Menschen kann von diesem oder einem seiner Beamten auch nicht aberkannt werden - dies ist aber eine zwingende Erfordernis, um jemanden unter Betreuung stellen zu können.
Um im obigen Metapher zu verbleiben: das Aktienpapier (Person) kommt in die Klapse, da der Mensch mit seinem Körper nicht über obiges unterrichtet ist, daß es ihn gar nicht betreffen kann, geht er treu & brav mit.

wiki/Völkerrechtssubjekt Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird Völkerrechtssubjekte sind: a.) Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte.
Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an ( Staaten im VR - Sinne)

< originäre VRS bedürfen des Menschen !
b.) Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte.
Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab.
< Buch von T. Schweisfurt => V §5: Scheinstaaten - widersprechen dem Völkerrechtssubjekt - Prinzip
Nur ein (Völker -) Rechtssubjekt kann eine Rechtsperson mit Rechtsfähigkeit und damit Träger von Rechten sein. Ist dies nicht gegeben, dann könnte es ein Rechtsobjekt sein ( etwas mit dem man im Recht etwas „tut“ ).

http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/zentralverwaltung.htm#Scheinstaaten

Damit legal Gesetze erlassen werden können, braucht es den Gesetzgeber, welcher natürlich über hoheitliche Befugnisse verfügen muß - er muß ein Rechtssubjekt und damit uneingeschränkt als staatliches Völkerrechtssubjekt rechtsfähig sein.
Dies sind tatsächlich nur und ausschließlich originäre Völkerrechtssubjekte

=> wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland) Der Verwaltungsakt (VA) bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Außenwirkung gerichtet ist. Er ist in § 35 - § 52 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Die Legaldefinition des Verwaltungsaktes ergibt sich auch aus § 35 VwVfG, § 118 Satz 1 AO und § 31 Satz 1 SGB X: Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Vorausgesetzt ist ein (obrigkeitliches) Über-Unterordnungs-Verhältnis, insbesondere des Staates im Verhältnis zum Bürger. Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder sonstiges hoheitliches Handeln, das die genannten Voraussetzungen erfüllt. Eine Form sind behördliche Bescheide.

Das VwvfG - insbesondere §34 - §45 dreht sich um die Wirkung von Gesetzen und Verhaltensvorschriften für „Beamte“ gegenüber den Bewohnern des Bundesgebietes, denn jede einzelne ihrer Handlungen sind - sobald es Bewohnern des Bundesgebietes trifft - nach außen gerichtet.
Die typischen Handlungen von Beamten sind hoheitlicher Art .. was braucht es dafür ? - das originäre Völkerrechtssubjekt, welches die BR in D nicht ist.
Deutschland war zuletzt ein anerkanntes Völkerrechtssubjekt 1913 ( ggfls bis 31.7.1914 - kaum mehr ab 9. November 1918 und sicher nicht mehr mit der
Unterzeichnung des Versailler Diktates ). Daher beziehen sich (Haus-/Brand)Versicherungen auf 1914 und das StAG auf RuStAG vom Juli 1913.
Nur ein Träger von Rechten und Pflichten ( Rechtsperson / Rechtssubjekt ) kann Verordnungen / Anordnungen und Gesetze erlassen !
- denn nur dieser verfügt über Rechtsfähigkeit / Rechtssubjektivität und Hoheitlichkeit.

Deshalb kann die BR in D ( laut GG von 1949 ) nur die Staatsangehörigkeit als Deutsche(r) gemäß RuStAG 1913 auf ihrem Briefkopf (als einzige zur Verfügung stehende Verwaltung) bestätigen.

Sie verfügt selbst über keine eigene bundesrepublikanische Staatsangehörigkeit.

Carlo Schmidt September 1948: „Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen,... Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn «vorläufig» lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt.
Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.
Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen.
Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz
.“

BR in D ist also kein Staat, sondern ein Provisorium … welches mit Hilfe des Grundgesetzes nur die von der alliierten supreme authority freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu organisieren hatte.
Ein Provisorium zur Verwaltungsorganisation ist kein Völkerrechtssubjekt - ein originäres gleich zweimal nicht und verfügt über keine Hoheitlichkeit !
Daher keine eigene BR - Staatsangehörigkeit bzw. keine BR - Rechtsfähigkeit, Gesetze etc. zu erlassen (zB die EU kann nur „Empfehlungen“ geben)!

Deshalb der Bezug in den Gesetzen auf das Deutsche Reich und seiner Rechtsfähigkeit / Rechtssubjektivität, Gesetze erlassen zu können, auf welche alle Derivate / Abwandlungen der BR in D beruhen. Wer hat die Person erfunden, um diese in seiner rechtspositivistischen Rechtsfiktion versklaven zu können ?
Das Deutsche Reich mit seinem BGB.
Wenn nun das DR seine Völkerrechtspersönlichkeit verloren hat, dann auch alle darauf basierenden Konstrukte. Wer bitte soll vor einem Gericht, (welches im Rechtspositivismus etabliert ist), angeklagt werden, wenn es keine Rechtsperson ( damit kein rechtsfähiges Rechtssubjekt ) mehr gibt ?
Ebenso wenig wie eine gelöschte Firma durch Niemanden mehr angeklagt werden kann, kann auch keine sonstige juristische oder natürliche Person mehr angeklagt werden, da der Rechtsbezug genauso durch die debellatio verloren ging.
Deshalb wird von allen Seiten die debellatio geleugnet, weil die Alliierten keinen cent mehr aus dem Deutschen Volk heraus pressen könnten und alle gerichtlichen Klagen unmittelbar ins Leere laufen.
Wie geschrieben, sprach der Völkerrechtler Hans Kelsen vom klassischen Fall einer debellatio für den Fall des Deutschen Reichs 1945 - das führte zum Erlöschen des Völkerrechtssubjektes und damit auch aller gezeichneten Verträge und jeglicher sonstigen Rechtsgrundlage; damit auch GVG, StPO, .. , des BGB; ohne BGB gibt es keine legale ( natürl. / jurist. ) Person und seine Definition mehr - es sind nur und ausschließlich Menschen auf dem Land ( Heimat / Erdboden ) Deutschland zu finden - kein durch ein juristisches Konstrukt als Staat definiertes ETWAS mehr; wohl auch deshalb bemühte sich Hans Dietrich Genscher um die Gleichsetzung des juristischen Begriffs Bundesrepublik mit Deutschland !

Auch die Neu-/Umdefinition der Bundesländer ( SHAEF Proklamation2 Zitat Eisenhower: Verwaltungen, welche Staaten genannt werden ) durch die Alliierten beweist die debellatio des DRs - ansonsten wäre dieser (Verwaltungs)Akt auch nach Völkerrecht unmöglich durchzuführen gewesen.

Wie ich ausführte, ist eine Kriegserklärung ein zwischenstaatlicher Rechtsakt und laut wiki/Kriegserklärung eine einseitige, formlose Willenserklärung .. 1914 des Kaisers - gemäß der sog. Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 - siehe Art. 11 unter IV. Präsidium.

Mit der debellatio wurde das Völkerrechtssubjekt DR wenigstens bis zum 16. April 1871 gelöscht ( die Besonderheit der Paulskirchenverfassung war, daß sie vom Volk für das Volk geschaffen und nie aufgehoben wurde ). => siehe wiki

BVerfG Entscheidung 2. Senat 31. 07. 1973 Aktenzeichen: 2 BvF 1/73  - Orientierungssatz: "Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, .."
Wen wundert diese Aussage ?
- denn wo doch das Rechtssubjekt Deutsches Reich untergegangen ist, kann es auch keinen Nachfolger (für etwas Untergegangenes) geben.

An wen sollten dann die Alliierten ihre Forderungen richten ?
Das Volk hatte keinen Krieg erklärt - es war dazu nicht befugt. Also ruderten sie zurück und erklärten u.a. in Potsdam, daß eine Annexion und Subjugation nicht geplant sei, sowie 1973, daß das Deutsche Reich fortbesteht bzw. B. Obama: “Germany is an occupied country ..“ - dieses Deutschland ist eine besetzte Nation.

Wen soll ein IGH verklagen, wenn es das Völkerrechtssubjekt nicht mehr gibt ? Wen soll ein „staatliches“ Gericht verklagen ?
- da es die BGB Schöpfung der natürlichen / juristischen Person nicht mehr gibt.

Alles ist Rechtsschein und konkludentes Handeln ( wiki erläuterte BR in D konform: schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung liegt im Rechtsverkehr des rechtsfiktionalen Rechtspositivismus vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann. ) - rechtsfiktional bedeutet immer: eine Fantasie/Fiktion (erfundene Scheinwirklichkeit) kann niemals Rechtskraft oder -Bindung erlangen.

Ein Friedensvertrag ist gar nicht mehr notwendig, da der Kriegsgegner mit der debellatio ebenso erloschen ist, wie es keinen Kaiser mehr zur Vertragsunterzeichnung gibt.

Das Deutsche Volk hatte niemals eine Kriegserklärung abgegeben !!!

Die Alliierten hätten ihre Reparationsforderungen demjenigen stellen müssen, mit dem sie im Krieg lagen (der Kaiser ggfls. das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich) - sie lagen mit absoluter Sicherheit nicht mit der Heimat, der Landmasse, der Scholle Deutschland im Krieg! Meiner Meinung nach, müssen die Alliierten jede Reparation bis Juli 1914 (Aug. 1939) zurückführen, da sie tatsächlich das Deutsche Volk mit Hilfe von Legislative, Judikative und Exekutive der BR in D geplündert haben (das Recht schreibt hier das Standgericht vor).

Was ist die herrschende Situation ?
1.) für das durch die BR in D fremdverwaltet deutsche Volk
Gemäß zwischenstaatlichem (Völker)Recht und sowie der in der BR in D praktizierten Anwendung des Rechtspositivismus besteht in Wahrheit ein rechtsfreier Raum des Rechtspositivismus - denn auch eine 1990 eingerichtete Personalkörperschaft bedarf der Person ( nach BGB ) und der hoheitlichen Befugnisse; damit gilt nur mehr das Naturrecht - davon abgeleitet das Völkergemeinrecht ( in diesem Verständnis ius gentium ).
Dieses findet seinen Ausdruck im Heimatrecht
- dieses auch allen Menschenrechten zu Grunde liegende, ursprünglichstes und originärstes aller Rechte wird sogar vom Palandt und dem IPR anerkannt.

2.1.) für das in Österreich lebende deutsche Volk
Hier ist die Situation ( für mich aus relativer Ferne ) schwerer zu durchschauen
Dazu müssen wir auf jeden Fall 3 Zeiten betrachten: 1848 / 1849 => Zeit der Märzkabinette und der Paulskirchenverfassung, 1871 - 1918 und 1955

Rollen wir es vom neuesten Datum her auf:


Es gibt keine Trennung dieser Völker ( und ich empfinde dies gut, denn all die über so viele Jahrhunderte erlebten Trennungen
sind künstlich = nicht natürlich und dienten nur den Machtgelüsten einzelner absolutistischen Monarchen - an deren Stelle heute
(Minister)Präsidenten getreten sind ) - jede Trennung wird auch zur Kriegshetze genutzt !

Der Artikel 3 schreibt als Voraussetzung für die Unabhängigkeit und Souveränität Österreichs den Friedensvertrag mit Deutschland vor
 - solange es diesen nicht gibt, ist Österreich weder unabhängig noch souverän - die Schicksale beider "Nationen" ist untrennbar
verbunden / verknüpft.

Das Kaiserhaus zu Wien regierte zumindest vor den 3 deutschen Bürgerkriegen die zum
Deutschen Bund gehörenden Gebiete.
http://www.verfassungen.de/de/de-i.htm
Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen) vom 15. Mai 1820
Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die nachfolgenden Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen Grundgesetze des Bundes" bezeichnet.
Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, eingedenk ihrer bei Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der Bundesacte durch ergänzende und erläuternde Grundgesetze .. dem Bundesverein selbst die erforderliche Vollendung zu sichern, überzeugt, daß sie, um das Band, welches das gesammte Deutschland in Friede und Eintracht verbindet, unauflöslich zu befestigen ..
Art. I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands.
Art. II. Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine Gemeinschaft selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen Vertrags-Rechten und Vertrags-Obliegenheiten, in seinen äußern Verhältnissen aber, als eine in politischer Einheit verbundene Gesammt-Macht.
Art. V. Der Bund ist als ein unauflöslicher Verein gegründet, und es kann daher der Austritt aus diesem Verein keinem Mitgliede desselben frei stehen
.

http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm
Deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni 1815
Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, den gemeinsamen Wunsch hegend, den 6. Artikel des Pariser Friedens vom 30. May 1814 in Erfüllung zu setzen, ..
1. Allgemeine Bestimmungen
Art. I. (Art. 53 der Wiener Kongreß-Acte). Deutscher Bund. Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark ... vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund heißen soll.
Art. II. (Art. 54 der Wiener Kongreß-Acte). Zweck des deutschen Bundes. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
Art. IV. (Art. 56 der Wiener Kongreß-Acte). Bundesversammlung. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt
, ..

Somit erstreckt sich die Gültigkeit der Paulskirchenverfassung über einige Bundesländer Österreichs, einschließlich Wien.

Ich gehe zwar davon aus / bin davon überzeugt, daß die debellatio Österreich nicht betrifft - aber die Paulskirchenverfassung schon .. und in wie
weit tatsächlich ein Ewiger Bund (auf)gelöst werden kann .. - schließlich finden wir in beiden Gebieten an den entscheidenden Stellen das Wort Bund:
A - Bundesverfassung, im GG für Deutschland .. der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
bzw. ebenfalls im GG für Deutschland Bundesrecht bricht Landesrecht.
Dabei ist sicherlich absichtlich mit BUND diese Namensgleichheit gewählt worden - vor allem aber es fehlt die Abgrenzung zum Ewigen Bund !

Nachdem Österreich durch einen niemals erfolgenden Friedensvertrag ( siehe das Protokoll 354 B => <=> siehe S. 223 des Buches Deutsche Einheit ) auch niemals seine Unabhängigkeit und Souveränität erlangen werden wird und durch die Entscheidung vom März 1919 sich zum indigenen Volk "bekennt" ( auch wenn die Siegermächte in Versaille bzw. Saint-Germain der Vereinigung des indigenen Volkes im Unvereinbarkeit mit dem Völkerrecht widersprachen ), kann ich nur empfehlen, sich auf die exzellente Paulskirchenverfassung ( explizit § 166 ! ) zu berufen
<Text hinterlegt
und damit die Vorgehensweise der Politiker auch in der Alpenrepublik berechtigt in Frage zu stellen
( nicht umsonst die Analogie: FPD => FPÖ, SPD => SPÖ, .. ) - denn die Vorausbedingung eines "Friedensvertrags Deutschlands" weist sowieso auf die (geheimvertragliche) Ankopplung Österreichs an die in Deutschland tätige Fremdverwaltung der UNO / Alliierten als BRD hin.
----- oder anders ausgedrückt: eine ordnungsgemäß berufene Nationalversammlung darf solch eine weitreichende Entscheidung fällen, welche auch völkerrechtlich gültig ist - d.h. die Ablehnung / Verweigerung durch die Alliierten hat auch im Sinne des Völkergewohnheitsrechts keine Rechtskraft.
-- es brauchte also keinen zweiten "Anschluß" -- Dagegen sollte man die Ankopplung Österreichs an Deutschland auch durch die A - Bundesverfassung als zweifelsfreien Nachweis anerkennen, daß es eben nicht nur ein indigenes Volk ist, sondern auch ein Land - laßt uns in Freude die Hände reichen.

der erfolgte Anschluss
2.2.) für das in Österreich lebende deutsche Volk - unter Berücksichtigung des 12.3.1919
~ 20 Jahre später am 13. März 1938 erfolgte der sogenannte Anschluss Österreichs ( Annektierung Österreichs durch A. H. weil die Alliierten völkerrechtswidrig diesen (Macht) Zusammenschluß nicht akzeptierten ) =>  http://www.taz.de/!112641/  Zur Frage, ob Österreich 1938 freiwillig oder unter Hitlers Zwang dem Deutschen Reich beigetreten sei, sehen 53 Prozent einen freiwilligen Anschluss. Und 46 Prozent sind der Meinung, dass Österreich Opfer der deutschen Expansionspolitik gewesen sei. Unbestritten ist, dass Österreicher sowohl Opfer als auch Täter waren. Die Ausschreitungen gegen die Juden unmittelbar nach dem Anschluss waren so rabiat, dass deutsche Nazis mäßigend eingriffen. Dennoch wurde lange Zeit ein Opfermythos gepflegt. Jagschitz ist optimistisch: „Den jungen Menschen kann man die Opferrolle nicht mehr aufdrängen.“
wiki/Anschluss_Österreichs:
von der österreichischen Bundesregierung – ohne Parlament – verabschiedete Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich wurde die Diktatur des Ständestaates vom nationalsozialistischen Regime unter Adolf Hitler abgelöst.
 Mit diesem Tag endete die staatliche Existenz Österreichs.
Daher kann auch von dem Gedanken ausgegangen werden, daß die österreichischen Truppen unter deutschem Oberbefehl standen;
damit gilt die Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht ( siehe das Schicksal der Linzer Kosaken ) auch für diese Truppenverbände, welche von Österreich gestellt wurden. Durch den Wegfall einer österreichischen Regierung mit dem 13. März 1938 dürfte der 5.6.45 => supreme authority durch die Alliierten ebenso für Österreich gelten, wie auch, daß die vollständige Okkupation sich auf Österreichs erstreckte; damit ist davon auszugehen, daß die debellatio auch für diese Menschen / das schöne Österreich zutrifft.
 

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html (1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, ..
Wortzitat aus Palandt von 2008 => EG BGB 5 = IPR 5 ( IPR = internationales Privatrecht )
S. 2449 =>1) Staatsangehörigkeitsprinzip, a) Das dtsche IPR geht bei der Anknüpfg des Personalstatuts, dh des auf die pers LebensVerhe anwendb Rechts im Bereich des Personen-, Familien- u ErbR, vom StaatsangehörigkGrds aus: Personalstatut ist danach grdsätzl das HeimatR des Betroffenen. Nur wo das StaatsangehörigkPrinzip versagt, wird ersatzw an den gewöhnl Aufenth angeknüpft
2) Personalstatut von Doppel- oder Mehrstaatern (Absatz 1).
bei der Feststellg dieser sog effektiven Staatsangehörigkeit ist in erster Linie, aber nicht notw allein, auf den gewöhnl Aufenth, vgl dazu Rn 10, zum maßgden Ztpkt abzustellen, sofern sich dieser in einem der Heimatstaaten befindet.
b) Besitzt der Betroffene neben einer ausl auch die deutsche Staatsangehörigkeit od ist er auch Dtscher iS 3 des GG vgl Anh Rn 6—13, so ist diese RStellg nach Abs 1 Satz 2 bei der Anknüpfg allein maßg.
S. 2452 => 1) Deutsche Staatsangehörigkeit als Anknüpfungspunkt, a) Das dtsche IPR geht bei der Bestimmg des Personalstatuts vom StaatsangehkPrinzip aus. Dtsche Staatsangeh unterstehen desh in ihren persönl RVerhen grdsätzl dem dtschen Recht, auch wenn sie im Ausl leben.
3) Personalstatut von Staatenlosen (Absatz 2). — a) Die Anknüpfg an die Staatsangehörigk versagt bei 6 Personen, die
keine Staatsangehörigk besitzen (Staatenlosen). Nach Abs 2 tritt bei diesen an die Stelle der Staatsangehörigk ihr gewöhnlicher Aufenthalt, vgl dazu Rn 10, bei Fehlen eines solchen ihr schlichter Aufenth, als Anknüpfgspunkt ihres Personalstatuts. Das gleiche gilt bei Personen, deren Staatsangehörigk nicht festgestellt werden kann
Art. 1 Definition des Begriffs „Staatenloser“. (1) Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein „Staatenloser“ eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.
Art. 12 Personalstatut. (1) Das Personalstatut eines Staatenlosen bestimmt sich nach den Gesetzen des Landes seines Wohnsitzes oder, wenn er keinen Wohnsitz hat, nach den Gesetzen seines Aufenthaltslands.
Art. 12. Personalstatut. (1) Das Personalstatut jedes Flüchtlings bestimmt sich nach dem Recht des Landes seines Wohnsitzes oder; in Ermangelung eines Wohnsitzes, nach dem Recht seines Aufenthaltslandes.


“Deutschland wird nicht mit dem Ziel der Befreiung besetzt, sondern als eine besiegte feindliche Nation zur Durchsetzung alliierter Interessen.” Amerikanische Regierungsanweisung ICG 1067, April 1945 (vgl. “Welt” vom 4. Juli 1994)
Am Tag des Besuchs von Präsident Obama in Ramstein (Juni 2009) – sprach er vor amerikanischen Soldaten “Germany is an occupied country and it will stay that way.”  http://www.verband-deutscher-soldaten.de/index.php?option=com_content&view=article&id=115:des-ganzen-deutschlands-glueck-und-heil&catid=40:soldat-im-volk&Itemid=68

Daher sage ich: Ihr seid frei

http://www.law.cornell.edu/ucc/3/3-308.html
http://www.civilwarhome.com/liebercode.htm
http://avalon.law.yale.edu/19th_century/lieber.asp

Inhalt von BRD Schwindelt mit "Der Spiegel" als PDF

Kommentar zum Conrebbi video:
Conrebbi ist den Gedanken nicht so weit - wie ich hier auf der website - gegangen:
- daß nämlich nur noch der Mensch auf der Ackerscholle existiert - denn es gibt kein Konstrukt im Rechtspositivismus mehr

Zu den Erlebnissen - Der Spiegel - müssen wir bedenken, daß bei nur rudimentär funktionierender Informationsübermittlung
- denn bei den zerbombten Straßen werden auch die daneben laufenden Telegrafenmasten zersplittert sein -
behält vieles seine negative Eigendynamik noch lange bei

Die Alliierten brauchten ( wie West Germany in der DDR ) noch eine ganze Weile die alten Strukturen
deshalb gehe ich davon aus, daß erst dann - nachdem man in diese Strukturen mit eigenen Leuten eindringen konnte _
Richter etc. entfernt wurden, um in der Übergangszeit Ruhe & Ordnung sicher zu stellen ( im Krieg: Schutz vor Plünderung )

Daß dieses nach Vernichtung durch Bombadierung und jahrelangen Krieg hier länger dauerte
- als die Übernahme von Ost Germany  durch West Germany  - d.h. bis 46, macht die Sache für  mich zumindest erklärbar

Einige Kommentare scheinen schon seltsame Ansätze zu haben - dazu ein paar Gedanken

Hinweise hier als PDF

Ich weiß, ob es die Menschen jemals verstehen werden:
wer erläßt Gesetze ? - immer nur diejenigen, die an der Macht sind
und wer ist an der Macht ? - die Mächtigen wie Könige, Fürsten, Bischöfe / Päpste, bzw. die Marionetten der (Wirtschafts)Macht = Politiker
wer ist niemals an der Macht ? - das gemeine Volk.
Für wen sind dann die Gesetze ? - zum Nutzen der Macht ( wer schießt sich schon freiwillig selbst ins Knie ?)
was nützt der Macht ? - ihr Selbst - Erhalt !
wer partizipiert ? - alle die sich darein ducken - seien es Uni - Professoren, welche im Sinne der Macht publizieren, seien es Juristen, Wirtschaftsökonomen etc. - es wird immer nur tausend Mal jeden Tag bewiesen, daß es zum Wohle der Menschen und des gemeinen Volkes ist, daß die Menschenrechte und Freiräume ( siehe GG Arikel 8 (3) ) weiter einzuschränken, die Luft und das Wasser zu vergiften, durch Gen"Nahrungsmittel" und Pharma das Leben um Jahrzehnte zu verkürzen, etc. - aber zum Schluß sind auch alle Duckmäuser dran !

Verbindung zwischen dem Vatikan und der Rechtspraxis der Nationen

mit der Bulle: Unam Sanctam vom 18. November 1302 von Papst Bonifatius VIII., die Bulle begründet die päpstliche Weltherrschaft in geistlichen wie in
weltlichen Angelegenheiten: „Die eine heilige, katholische und apostolische Kirche müssen wir im Gehorsam des Glaubens annehmen und festhalten“
Bonifaz VIII. verkündete: "Darüber erklären wir, daß es absolut notwendig für das Heil, für jedes menschliche Wesen unerläßlich ist, dem römischen Papst unterworfen zu sein."
Bonifaz VIII. forderte die Unterordnung der - das "weltliche Schwert" untersteht dem "geistlichen Schwert", es wird vom Papst eingesetzt: das geistliche wird von der Kirche geführt und das weltliche für die Kirche. Darüber hinaus soll die geistliche über die weltliche Gewalt Recht sprechen, wobei sie selbst nur Gott verpflichtet ist
=> die Zwei-Schwerter-Lehre aus der Frühphase des Investiturstreites => Augustins Gottesstaat aus der Zwei-Schwerter-Theorie: Beide „Staaten“ sind Personenverbände; der weltliche Staat, die res publica, ist ein Zweckverband, der Frieden und Gerechtigkeit schaffen soll. So wandelten christliche Theologen (z. B. Bernhard von Clairvaux) die Zwei-Schwerter-Theorie so ab, dass Jesus Christus beide Schwerter dem Papst anvertraut, dieser aber das weltliche Schwert an die jeweiligen Fürsten weiterzugeben habe, was schließlich im Dictatus Papae 1075 manifestiert wurde.

        dieses komplett als 8s PDF

 

danke an Erwin, der dieses von Richter Dale ausgegraben und mir zur Verfügung gestellt hat - Quelle:
“Eine Geschichte der heutigen Sklaverei”
THE HISTORY OF TODAY'S SLAVERY
INDEX:!A Time of Prophecy!Canons of Positive Law!A History of Slavery!Guardianship and Custodianship!Banking!Foreclosure!The 12 Presumptions of the Roman Court       university.ucadia.info/request.php?399
Richter Dale, a.D. – Wie Gerichte für seerechtliche Streitigkeiten ...
Allerdings hat Frank O’Collins einen super Job gemacht diese Vermutungen in einem Expose ‘mit dem Titel “Eine Geschichte der heutigen Sklaverei” darzustellen und ...       revealthetruth.net/2013/05/28/richter-dale-a-d-wie-gerichte-fur...
http://revealthetruth.net/2013/05/28/richter-dale-a-d-wie-gerichte-fur-seerechtliche-streitigkeiten-und-das-gesetz-des-bischofssitzes-zu-besiegen-sind/
Richter Dale, a.D. – Wie Gerichte für seerechtliche Streitigkeiten ...
Allerdings hat Frank O’Collins einen super Job gemacht diese Vermutungen in einem Expose ‘mit dem Titel “Eine Geschichte der heutigen Sklaverei” ...
wirsindeins.wordpress.com/2013/05/28/richter-dale-a-d-wie-gerichte...
http://wirsindeins.wordpress.com/2013/05/28/richter-dale-a-d-wie-gerichte-fur-seerechtliche-streitigkeiten-und-das-gesetz-des-bischofssitzes-zu-besiegen-sind/


Die katholische Wort “Bischofssitz” verbirgt den Einfluss der Heiligen Römischen Kirche über das Rechtssystem.
Die katholische Kirche nutzt zwei juristische Personen, mit denen sie ihre internationale  Angelegenheiten regelt: die erste ist ein internationaler Staat mit dem Papst als Oberhaupt der Regierung, der als Vatikanstadt bekannt ist. Die zweite steht gleichsam als oberste juristische Person vor allen anderen juristischen Personen, wodurch alles Eigentum und alle “Wesen” Subjekte sind.
Die katholischen Kirche als Heiliger Stuhl hält an der fortgesetzten Einhaltung der gesetzlichen Statuten, Definitionen, Konventionen und Vereinbarungen, wie sie seit dem Mittelalter bzgl. des Primats des Papstes über alles Eigentum und alle Kreaturen angesammelt wurden, fest. Diese Statuten, Konventionen und Vereinbarungen sind der Stoff und das Fundament des modernen Rechtssystems der meisten Staaten der Welt.
Seegerichte (Seerecht => Admiralty Law) verwenden nicht das Rechtssystem von England, sondern sind Zivilgerichte, die weitgehend auf dem Corpus Juris Civilis des röm. Kaisers Justinian basieren <= römisches Recht !
Das Seerecht wurde Teil der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten - dies führte zur siebten Änderung der US-Verfassung.

http://en.wikipedia.org/wiki/Admiralty_law    
Das Römische Recht ist sehr verwirrend – sogar für einige Richter
– weil es nicht nach einer wahren Reihe von Rechtsnormen funktioniert, sondern nach Rechtsvermutungen. Wenn diese von der Private Bar Guild (BAR Anwälte) vorgelegten Vermutungen nicht widerlegt werden, werden sie zur Tatsache und gelten dann als “Wahrheit im Handel.”

Warum ist die Bar Guild so versessen darauf alles auf der privaten Seite zu halten? 
Weil die öffentliche Seite verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und weil nichts, was sie tun einer konstitutionellen Überprüfung standhält.
Insbesondere gibt es einen Angeklagten, der in Florida lebt, der die Antwort auf dieses Rätsel entdeckte und der seinen Namen (in Großbuchstaben / Strohmann) als “fiktiven Namen” im Bundesstaat Florida eintrug.
Dieser Vorgang identifiziert ihn als einen kommerziellen und geistigen Eigentümer mit seinem Namen in Großbuchstaben. Indem er ihn als solchen ganz klar beim Staatsarchiv eintrug, entkräftete er erfolgreich alle Vermutungen auf der privaten Seite des Seerechts und annullierte dessen “Zuständigkeit”.
Die Eintragung eines fiktiven Namen ist etwas, was Sie tun können, wenn Sie ein kommerzielles Geschäft eröffnen wollen.

Seit vielen Jahren versuchen Patrioten, ihr souveränes Wesen von der gesetzlichen Fiktion zu trennen – der groß geschriebene Strohmann-Name – weil er von der Regierung erstellt wurde, um Sie persönlich angreifbar und Ihr lebendes Wesen zu einer Firma – einer Sache – und damit zum Eigentum der Regierung zu machen. Bestimmte Patrioten beschlossen bewusst, den fiktiven Firmen-Strohmann als ihr eigenes persönliches Eigentum anzunehmen durch eidesstattliche Erklärung, indem sie eine Finanzierungs-Stellungnahme im UCC (Uniform Commercial Code) nutzen als Mitteilung an die Welt.

Denn eine unwidersprochene eidesstattliche Erklärung gilt im Handelsrecht als Wahrheit und die Regierung widerlegt solche eidesstattlichen Erklärungen niemals. Aber warum hat es nicht funktioniert?
Die Patrioten vergaßen einen entscheidenden Schritt. Sie versäumten, die Rechtsvermutung der Regierung und Gerichte bzgl. ihres Personenstands als juristische Person (Anm. d. Übersetzers: also als Sache) zurückzuweisen, mit der ihr mühsam verdientes Eigenkapital und ihre Arbeit beschlagnahmt wird.

Eine unwidersprochene Vermutung gilt im Handelsrecht als Wahrheit.
Ihre Vermutung annullierte die eidesstattliche Erklärung und stellte sie auf die private Seite.

Jede Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes römisches Gericht gebracht wird, ist eine Angelegenheit des Archives, wenn es tatsächlich von der Private Bar Guild als privates Unternehmen vermutet wird. Wenn dieser Vermutung nicht öffentlich widersprochen wird durch klare Einreichung und Feststellung beim Archiv, dass die Angelegenheit ein Teil des Archivs zu sein hat, bleibt sie eine private Angelegenheit der Private Bar Guild nach deren eigenen Gilderegeln.

Eine Vorladung, wenn ihr nicht widersprochen wird, gilt im Handelsrecht als Wahrheit.
Die Teilnahme bei einer Gerichtsverhandlung erfolgt in der Regel durch Vor(Ein)ladung. Kommt dieser nach, wird folglich von der Vermutung ausgegangen, dass von Demjenigen, der einen Gerichtshof aufgrund einer Vorladung, Befugnis oder Herausgabeklage besucht, dass er die Position eines Beklagten, Juroren, Zeugen oder Sache sowie die Gerichtsbarkeit des Gerichtes akzeptiert.

Wenn diese Instrumente nicht abgelehnt und zurückgeschickt werden mit einer Kopie der Zurückweisung, die klar beim Staatsarchiv (Gerichtsbarkeit) hinterlegt wird, gelten die vermutete Position und die Schuldvermutung im Handelsrecht als Wahrheit.

Von denjenigen, die ein Gericht wegen einer Vorladung, Befugnis oder eines Haftbefehls besuchen, wird angenommen, dass sie eine “Firmeneigenschaft oder eine Sache” sind, und daher verantwortlich, von den von den Gerichten ernannten und gewählten “Hütern” in Haft genommen zu werden.

Hüter dürfen nur “Eigentum und Dinge” verhaften und nicht Lebewesen aus Fleisch und Blut.

Wenn diese Vermutung nicht öffentlich durch Ablehnung der Vorladung beim Staatsarchiv zurückgewiesen wird, gilt diese Vermutung als Wahrheit im Handelsrecht und Sie werden dementsprechend als “Sache oder Eigenschaft” behandelt.

Die Worte, die einer Vorladung oder Haftbefehl notariell beglaubigt und im Archiv abgelegt entgegengehalten werden, heilen die meisten Probleme:
Ich akzeptiere dieses Vertragsangebot nicht und stimme diesem Verfahren nicht zu.

Diesem speziellen Angeklagten gelang dies alles durch “Registrierung” seines Namens in Großbuchstaben als “fiktiven Namen“, über den nur er ein absolutes gewerbliches und geistiges Eigentumsrecht im Bundesstaat Florida besitzt. Durch Eintrag im Staatsarchiv überwand er alle Vermutungen und machte die “Strafverfolgung und Gerichtsbarkeit” durch das private römischen Gericht zunichte. Es gibt keine Möglichkeit für die Regierung und privaten römischen Gerichte gegen dieses Lebewesen vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass die einzige legale Reaktion des Richters bzgl. des angeblichen Angeklagten ist, ein “Stay” (Verfahrenseinstellung), anzuordnen, bis dem Beklagten Beratung gewährleistet ist (d.h. durch einen Anwalt und BAR Gildenmitglied). Wenn festgestellt wird, dass der angeblich Angeklagte nicht zuvor anwaltliche Beratung hatte, bleibt der Fall absolut festgefahren!

Was würde passieren, wenn das Individuum dem Rat des Richters folgt und einen Anwalt beauftragt?
Aller Wahrscheinlichkeit nach würde sein Anwalt die “unterzeichnete Anwaltsvollmacht” des angeblich Angeklagten benutzen, um die “Registrierung des fiktiven Namens” aus dem Staatsarchiv zurückzuziehen. Der Angeklagte würde höchstwahrscheinlich eingesperrt werden, nach Privatrecht verurteilt!

Was sind dann Anwälte ?
In der Regel nichts anderes als die schlimmsten, bösartigsten Formen eines Judas im Sinne eines Verräters - sie bekommen auch immer und zuverlässig ihren Judaslohn, gleichgültig, wie die Sache für ihren verratenen Mandanten ausgeht.

http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/sachverwalter.htm
Der Vogt war schon immer der Sachwalter bzw. im Mittelalter der weltliche Vertreter von Geistlichen, Kirchen, Klöstern z. B. vor Gericht, nach außen vertrat. Er verwaltete die weltlichen Rechte - abgeleitet vom lat. `(ad)vocatus`, der Hinzu-/Herbeigerufener - Rechtsbeistand, der schützende weltliche Sachwalter eines Menschen oder einer Kirche - nach mittelalterlicher Rechtsauffassung war nur der wehrfähige Mann uneingeschränkt rechtsfähig.
Alle anderen Personen brauchten einen Wehrfähigen als Vormund, Vertreter. Die `Vogtei` bezeichnet den Machtbereich / das Amtsgebäude eines Vogtes: Schutzgewalt mit Befugnis, andre so zu schützen und so zu vertreten, daß diese dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis versetzt werden.
 

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the_history_of_todays_slavery

 

Warum sind wir durch die debellatio befreit ?
der Staatsbegriff geht auf Georg Jellinek zurück - vgl. auch Theodor Schweisfurth, Völkerrecht : https://de.wikipedia.org/wiki/Staat
Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek). Häufig wird diese klassische „Drei-Elemente-Lehre“, nach der ein Staat ein gemeinsames, durch in der Regel ausgeübte Gebietshoheit abgegrenztes Staatsgebiet,[1] ein dazugehöriges Staatsvolk und die Machtausübung über dieses umfasst, um die Notwendigkeit einer rechtlichen Verfasstheit jener Gemeinschaft ergänzt.
Nach einer gängigen politikwissenschaftlichen Definition ist der Staat das System der öffentlichen Institutionen zur Regelung der Angelegenheiten eines Gemeinwesens. Zur traditionellen Bestimmung des Staates werden auch in der Politikwissenschaft die Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsbürgerschaft und Staatsgewalt (bzw. politische Macht oder Herrschaft) herangezogen.
Nach der sittlichen Auffassung vom Staat (Aristoteles, Rousseau, Hegel) ist dieser die Verwirklichung der moralischen Ziele des Einzelnen und der Gesellschaft.

Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:

bulleteine Bevölkerung (Staatsvolk),
bulleteinen geografisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet),[18]
bulleteine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt).

Diese sogenannte Drei-Elemente-Lehre wurde von dem Staats- und Völkerrechtler Georg Jellinek entwickelt. Sie gilt heute als allgemein anerkannt. Bei Erfüllung der drei Merkmale liegt ein Staat im Sinne des Völkerrechts und damit ein Völkerrechtssubjekt vor.
Die Konvention von Montevideo benennt als zusätzliches Kriterium die Fähigkeit, mit anderen Staaten in Beziehungen zu treten
.

Ganz einfach - es braucht für einen Staat 3 Merkmale:
================================================
Zudem: auch ohne Souveränität gibt es keinen Staat
- da kein Staatsvolk und damit kein (anwendbares) Völkerrecht
   - denn "debellierte" Menschen haben keine Rechte - weder Bürger-, noch staatliche.
Keine Land-/Bundestagswahl hat irgendeine Art von Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit - es existieren keine gewählten oder legitime Regierungen !

Es existiert weder das Rechtskonstrukt Staat noch irgendeine Art Person, da auch diese wiederum ein nationales Rechtskonstrukt ist, welche ohne einen "dahinter stehenden" Staat nicht existieren kann !
 

Daher gibt es nichts in der BR in D, welches den Rechtsbegriff Staat in sich tragen könnte
- kein Staatsvolk, kein Staatsgebiet und keine Staatsgewalt  !

- und damit auch nichts, welches "rechtmäßig" (Polizei) knechtet; daher beziehe ich mich gerne auf die Bibel ( ich gehöre keiner Kirche an !)

Alles ist nichtig !
"Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, .. ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist ..“
 von Hans Kelsen - d.h. jede Handlung einer Treuhandverwaltung ist kein Staatsakt und wegen arglistiger Täuschung im (Völker)Rechtsverkehr unheilbar nichtig.
Denn auch die Ausstellung jeglicher Urkunde - auch einer Geburtsurkunde - bedarf des Urkundsbeamten ( auch im sog. Gericht bzw. der Notar
etc. ), der für seine Bestallungsurkunde des hoheitlichen Betriebs bedarf, welcher die BRD - Treuhandverwaltung niemals war und nie sein kann.
 

Texte aus "Die Wiener rechtstheoretische Schule" von Hans Kelsen

 

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Texte aus "Wer soll der Hüter der Verfassung sein?: Abhandlungen zur Theorie der Verfassungsgerichtsbarkeit in der pluralistischen, parlamentarischen Demokratie" von Hans Kelsen

 

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Nicht nur in unserer sog. westlichen Kultur, welche von der Bibel geprägt ist, wird der Mensch als das Abbild oder Ebenbild eines göttlichen Wesens, eines universellen Bewußtseins verstanden.

mose/1/ Der Mensch ein Bild Gottes 26 Und Gott sprach: Laßt uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über die ganze Erde und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht. (Psalm 8.6-9) 27 Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er  ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib. (1. Mose 2.7) (1. Mose 2.22) (Matthäus 19.4) (Epheser 4.24) 28 Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch und füllt die Erde und macht sie euch untertan und herrscht über die
Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über alles Getier, das auf Erden kriecht
1Korinther 6,17 Der Leib ein Tempel des Heiligen Geistes "Wer aber dem Herrn anhängt, der ist "ein" Geist mit ihm."
1Korinther 3,17 Der Herr ist der Geist; wo aber der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit.
1Korinther 15 Christus ist auferstanden
20 .. wird auch der Sohn selbst untertan sein dem, der ihm alles untergetan hat, auf daß Gott sei alles in allen.

Damit ist Gott auch in jedem von uns und wir sind untrennbarer Teil von ihm - wer auf dieser Erde sollte über ihm und damit über mir stehen ?

 

Mensch sein, heißt eigenverantwortlich zu sein.
Kein Mensch braucht irgendein Gesetz, denn sie sind gegen den Menschen gerichtet.
Dafür gibt es auch niemanden, der dem Menschen die Last der Verantwortung reduzieren oder abnehmen kann.
Aber es gibt auch nichts - außer Reglements der Vernunft ( siehe das Naturrecht und lex divina ) - welche in Einschränken können.
Er kann damit auch durch kein Gesetz entmündigt werden.
 

Zusammenfassung
und ehrenwerter Friede

Diese Site nannte ich Naturrecht, da das Naturrecht sich vom lex divina, dem göttlichen Recht ableitet. 
Unabhängig davon, ob man an Gott oder Allah, .. glaubt - neige ich dazu ....
- davon auszugehen, daß die Komplexität des Lebens als Ganzes von etwas "orchestriert" wird.

Daher ist das lex divina das höchste geschriebene bzw. verfaßte Recht und das Naturrecht ist diesem sehr Nahe.
Beide "Rechte" kennt nur den Menschen und kein künstlich geschaffenes Etwas ( Person )
- wobei diese Entität(en) gerade auf dem europäischen Kontinent sich nie vom römischen Recht ( nach Justinian seit ~ 570 ) befreien konnten ( code civil / code napoleon ), über dieses sich noch dazu die Kirche mit unam sanctam gestellt hat.

Davon ausgehend, daß die Paulskirchenverfassung das einzig rechtmäßige Fundament eines Staates auf dem Land / dem Gebiet Deutschland - inkl. Österreich ( und wahrscheinlich auch Liechtenstein ) - für eine ordentliche Staatsgründung nach Völkerrecht ( ius gentium ) ist, habe ich ganz persönlich die Schnauze von allen Juristen und ihrem Geklüngel gestrichen voll ( jede Macht korrumpiert ! ) !
Daher bin ich nur noch an Menschen interessiert, für die das einfache, klare, eindeutige und niemals mißbrauchbare Verständnis von Ehre, Würde und Anstand die Richtschnur im Leben ist - denn diese leben das lex divina und werden nicht durch römisches oder canonisches Recht vergewaltigt ( oder mißbrauchen dieses Recht für ihre eigenen Ziele ) - wie es durch die Paulskirchenverfassung nicht verhindert werden kann.

Das Ziel der debellatio der anglistischen Länder ( mit dem Herrscherhaus Sachsen-Coburg als Windsors in England, nach der Fast-Vernichtung der schottischen Stuarts als diejenigen mit einem wahrhaftigen Anspruch auf den Thron sowie dem Aufbau des NS Reichs durch Gelder von Prescott Bush, dem ehemaligen Hamburger Warburg, Mitgründer der FED, ebenso wie die ehemaligen Deutschen Rothschild, JP Morgan und Rockefeller ) basierend auf der (für debellatio notwendigen) Vorgehensweise der bedingungslosen Kapitulation der Achsenmächte ( Dtl., Österreich und Japan ) schloß von vornherein einen ehrenvollen Frieden aus.

Wie im Buch I "Der große Wendig" nachzulesen ist, hat die NS Regierung, solange sie siegreich war, 25x !!! den Alliierten ehrenvollen Frieden angeboten, ja sogar, daß sich die Wehrmacht auf die Grenzlinien vor Kriegsausbruch zurück zieht - vor allem W. Churchill hat dies 25x abgelehnt ( siehe Friedensflug Hess ) ebenso wie alle anderen Friedensbemühen - ca. 50 Mal.

Für einen ehrenvollen Frieden braucht es ein Kriegsende ohne bedingungslose Kapitulation !

Diese Chance wurde der Welt in mehreren Fällen seit 1918 genommen ( siehe im Gegensatz dazu, welche Friedensbedingungen die Deutschen im 1. und 2. WW ihren besiegten Gegnern anboten ). Die Nationen, welche zwingend auf die bedingungslose Kapitulation  hin drängten ( GB, USA ), zeigen damit ihr wahres Antlitz - somit ist dieses Verhalten ein Spiegel und legt offenkundiges / offensichtliches offen - es beschreibt die Entwürdigung des Besiegten und damit die völlige Ehr- und Würdelosigkeit des Siegers, welcher sich vollkommen vom göttlichen Gebot ( siehe die Aussagen Jesus ) abgewendet hat !
Ich möchte nicht in solch gottlosen Ländern leben ( ich bin über die gigantische Verbrechensrate in USA nicht erstaunt )

Was gehört zum Menschsein und damit zum lex divina ?

1. niemanden zu schädigen
2. gegen niemanden einen Zwang auszuüben ( wie jemanden in einen Vertrag zu zwingen )
3. niemals die Verantwortung für das eigene ( möglicherweise Fehl)Verhalten leugnen oder anderen anlasten

Diese Prinzipien finden Sie auch im Geist des Ting => siehe website tingg.eu
Noch ein Gedanke zum Schädigen: für einen Schaden braucht es auch - gerade in gewinnorientierten Systemen - ein entgangener "pekunären" Vorteil
- zwar kann das Kopieren von Software durch Jugendliche so gesehen werden - aber die Software können sie sich sowieso nie leisten ( also kein Ausfall an Einnahmen ) und sie erzielen damit keinen Unternehmensgewinn; so wird das Thema Ur - Heber - Recht nur noch zur Kriminalisierung von nicht kriminell veranlagten Menschen sowie für die finanziellen Interessen von Abmahn Kanzleien und G E M A mißbraucht - nirgends in der Welt findet man diese Pervertierung in dem Extrem wie in der BR in Deutschland ! Wenn / nachdem nun Jugendliche ebenso wie Verkehrsteilnehmer kriminalisiert sind, findet ein Wandel in ihrem Wesen statt - nicht nur die BR bekommt nun, das was man geschaffen hat - das Prinzip von legal ? => illegal ? => scheißegal !!

der zweite Teil => subjugation der erste Teil => debellatio

Unter news finden Sie Sparerenteignung in der Europäischen Union sowie ein Amerikaner hat den globalen Kontenbetrug von OPPT entlarvt

dies Kernaussagen als PDF
diese Aussagen kurz, verständlich und prägnant auf 4 PDF-Seiten danke, Sonja

Ting und Naturrecht




http://www.wissen.de/lexikon/naturrecht       lateinisch jus naturale
in der Rechtsphilosophie das überstaatliche, überpositive Recht, das nicht auf menschlicher Rechtssetzung oder -formung beruht und zum staatlichen Recht u. U. in Widerspruch stehen kann (richtiges Recht, natürliches Recht): 1. die Auffassung des Naturrechts als göttliches, ewiges Recht, das allerdings nur in seinen obersten Grundsätzen unwandelbar und für alle Menschen gültig ist, liegt insbesondere der katholischen Rechtstheorie (Augustinus, Thomas von Aquin) zugrunde. Naturrecht und Naturgesetz sind weitgehend identisch; unterschieden werden: göttliches, ewiges und natürliches Gesetz (Lex divina, lex aeterna, lex naturalis). Das Naturrecht ist abgeleitet aus der „natürlichen Vernunft“ und hat über diese an der ewigen Ordnung teil. Unwandelbar sind danach vor allem das Recht des Privateigentums und der Familienordnung sowie andere auf dem Vorrang des Individuums vor der Gemeinschaft beruhende Rechte, die Menschenrechte. - 2. als Vernunftrecht findet sich das Naturrecht mit ähnlichem Umfang und Inhalt, aber ohne theologische Begründung schon in der antiken Philosophie, dann wieder in der Neuzeit (Renaissance, Barock und Aufklärung). Das Naturrecht wurde sogar zum besonderen akademischen Lehrfach mit dem Anspruch, die Rechtsphilosophie zu sein, ferner zur Grundlage für große Rechtssysteme (H. Grotius, S. von Pufendorf), für die Theorie vom Staats- und Gesellschaftsvertrag und damit des konstitutionellen Staates, für eine Humanisierung des Strafrechts (Abschaffung von Hexenprozess und Folter) sowie für die Positivierung der Menschenrechte und damit für den liberalen Staat. Diese Naturrechtsauffassung wurde von der historischen Rechtsschule abgelöst, die in den juristischen Positivismus überleitete.
- der Missbrauch des positiven staatlichen Rechts im / seit dem Dritten Reich führte nach 1945 zur Wiederbelebung der philosophischen Anthropologie und auch zu einem bewussten überpositiven Wertbezug des GG der Bundesrepublik Deutschland, also zu einer „Wiederkehr des Naturrechts“. Von einer materiellen Wertphilosophie aus gab die Rechtsprechung der höchsten Bundesgerichte, vor allem die des Bundesverfassungsgerichts, dem GG und dem Grundrechtskatalog eine weit gehende naturrechtliche Auslegung, die neuerdings aber durch Einbeziehung psychologisch-soziologischer Standpunkte mehr und mehr einen historischen Wandel der obersten Rechtsgrundsätze nach Zeit- und Kulturlage zugrunde legt.

Was bedeutet das Naturrecht?

Es gibt 3 historische Naturrechtsphasen

bullet

das Naturrecht, das auf die Antike zurückgeht und von der römischen Stoa massgeblich geprägt ist

bullet

das christliche Naturrecht der mittelalterlichen Theologie, das auf einen ausserirdischen Schöpfergott Bezug nimmt

bulletdas Naturrecht des Zeitalters von Naturwissenschaften, Rationalismus und Aufklärung, also das Vernunftrecht

Den ersten beiden Phasen ist gemein, dass es eine sogenannte Normentria gab:

  1. in der Spätantike (basierend auf Cicero):
    bullet

    lex aeterna (ewiges Gesetz)

    bullet

    lex naturalis (natürliches Gesetz)

    bulletlex positiva (geltendes Gesetz)

    Während das Erstere in der Antike als unabänderliches "kosmisches" Gesetz verstanden wird, dem die Menschen schicksalhaft unterworfen sind (z.B. die Naturgesetze wie die Schwerkraft, den Lauf der Sonne und die Jahreszeiten usw.), so beinhaltet das positive Gesetz all die Normen, welche sich die Römer selber gegeben haben, die nur für sie galten und welche sie auch wieder abändern konnten (also wie unsere Gesetze und Verordnungen; nur, dass unser positives Recht auf dem Territorialitätsprinzip beruht, also Teil der territorialen Staatsgewalt ist, während damals das Recht nur für Römer galt und gerade nicht für die eroberten Gebiete. Davon zeugen auch noch die ersten frühmittelalterlichen Rechtsaufzeichnungen (Stammesrechte), z.B. Lex Visigothorum und die Lex Romana Visigothorum [frühes 6. Jh.], Lex Burgundonium und Lex Romana Burgundonium). Die Lex Naturalis hingegen beinhaltet ein unabänderliches Recht, das allen Menschen und Völkern gemeinsam ist, und immer dann zum Tragen kam, wenn auf positivrechtlicher Ebene ein Konflikt bestand. Gerade ein Vielvölkerstaat oder Expansionsstaat (wobei "Staat" natürlich falsch ist, weil der "Staat" im heutigen Sinne erst mit Bodin 1583 intellektuell geboren wurde [Staatsvolk-Staatsgebiet-Staatsgewalt]) ist auf ein solches Normgefüge angewiesen, weil es verbindend wirkt und Minderheiten nicht als Rechtlose auffasst. So war es im römischen Imperium gerade typisch, dass die eroberten Gebiete ihr Recht und ihre Richter behielten, aber auch, dass sich daneben das römische Recht mit den römischen Richtern gesellte.

  2. im Mittelalter (5.-15/16. Jh.):

    Es war der berühmte Kirchenvater Augustinus (5.Jh.), der die Lex Aeterna umdeutete und das ewige und unabänderliche Gesetz als Vernunft (Intellektualismus) oder Wille (Voluntarismus) Gottes verstand. Die ganze Wucht der religiösen Neuregelung liegt nun darin, dass der Mensch nicht mehr einem "kosmischen" Gesetz sondern der Ordnung (Vernunft) oder dem Plan (Wille) des Schöpfergottes als "willensfrei" sündigendes Wesen unterworfen ist. Das ganze Mittelalter durchzieht hiernach die Diskussion den Vorrang von Intellekt oder Wille Gottes, wobei letztere - also der Voluntarismus - letztlich obsiegt. Dieser Sieg ist auch heute noch in der säkularen Form des Macht- und Individualwillens des Souveräns (ob Monarch oder Volk) zu sehen. Dieser Wille setzt die obersten verbindlichen Werte, wobei die Grundsatzfrage nach der objektiven Verankerung bestehen bleibt und sich in den Auseinandersetzungen der "Denker" (von Thomas von Aquin [13. Jh.] bis Grotius [17. Jh.]) mit der Herrscherwillkür manifestiert. Sogar Kants kategorischer Imperativ lässt sich als letzter Versuch verstehen, durch ein allgemeines Handlungsgesetz die individuell antagonistische Willkür auf auf einen objektiv formalen Nenner zu bringen.

Das Naturrecht bzw. Vernunftrecht des 17./18. Jh. lässt sich mit Begriffselementen charakterisieren. Es ist:

bullet

universal, d.h. es gilt von Zeit und Ort unabhängig für alle Völker und Menschen zu allen Zeiten, gleich welcher Religion, gleich welcher Herkunft und Abstammung, gleich welchen Geschlechts oder geistiger und körperlicher Verfassung sie sind. Es bildet somit die Grundlage der Menschenrechte im Ausgang des 18. Jh.

bullet

säkular, d.h. es wird weltimmanent, in Abgrenzung zum mittelalterlichen Naturrecht ohne Transzendenz (Religion, Theologie) begründet, um das Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Religionen aller Völker aber auch insbesondere zwischen den verschiedenen christlichen Konfessionen seit der Reformation (vgl. der Supergau des 30jährigen Krieges von 1618-48) zu neutralisieren.

bullet

autonom, d.h. es ruht auf sich und ist unabhängig gegenüber Fremdeinflüssen; es berücksichtigt nur normative Elemente und operative Methoden, die es aus und für sich selbst als System entwickelt hat.

bulletrational, d.h. es beruht auf dem Begriff der naturwissenschaftlichen Methode, die als mos geometricus (geom. Methode) bezeichnet wird. Diese Methode bildet die Grundlage des modernen Rationalismus, wonach die Vernunft über die Kompetenz verfügt, für alle und alles in der Welt eine schlüssige und überzeugende Lösung entwickeln zu können.

Das Naturrechtsdenken lässt sich samt als eine bestimmte Art der Konfliktlösungstechnik begreifen. Es ist die dem Naturrecht immanente Rationalität, verstanden als universalen Ordnungsstruktur, die allen Völker und Menschen von Natur her entsprechen soll. Das Naturrechtsdenken tritt darum in Situationen von Krisen vermehrt auf (1618-48, ..., 1939-45, ...). Denn es zielt auf die Vermittlung und zeigt entsprechend wie Konfliktpotentiale neutralisiert und die Konfliktparteien zur kooperativen Konfliktlösung motiviert werden könn(t)en. Das Naturrecht entwickelt eben seine Konfliktlösungstechnik auf einer "natürlichen" Grundlage, die den Konfliktparteien gemeinsam ist. Daraus werden funktionsfähigere neue Strukturen entwickelt. Weil das Naturrechtsdenken ein Rechtsdenken war und ist, das universale Geltung beansprucht, bezieht es sich auf Völker und die entsprechenden Werke des 17./18. Jh. heissen meist "Vom Natur- und Völkerrecht" bzw. "De ius naturae et gentium". Konkreter Ausdruck des Naturrechtsdenkens sind etwa die verschiedenen Erklärungen der Menschenrechte in den USA (Virginia Bill of Rights, 1776) und in Frankreich (im Zusammenhang mit der französischen Revolution, 1789), aber auch nach dem verherenden 2. Weltkrieg mit der Deklaration der Vereinten Nationen (1948) und des Europäischen Parlaments (1950).

Kurz: Naturrecht geht von der Gleichheit der Völker (Völkerrecht) und der Menschen (Menschenrechte) aus. Aus libertärer Sicht kann man freilich sagen, wir akzeptieren keinen Tausch unserer Freiheit und unseres Eigentums gegen Menschenrechte, denn Freiheit und Eigentum sind gerade die Obermenge der Menschenrechte.          http://home.arcor.de/danneskjoeld/F/E/T/Naturrecht.html

Norbert Brieskorn      http://www.kas.de/upload/dokumente/verlagspublikationen/Naturrecht/Naturrecht_brieskorn.pdf  
Aristoteles sagt "Auch die „Rhetorik“ bezeichnet das Naturrecht als ein allgemeines ungeschriebenes Gesetz, das von allen anerkannt zu sein scheint. "
Allen geschriebenen Gesetzen und Verträgen geht ein ungeschriebenes Gesetz voraus.

Das Naturrecht habe als erste Funktion, das Übermäßige in Gesetz und Anordnung zu korrigieren und auf das Normalmaß herabzusetzen; zweitens müsse es bei der Lückenfüllung des geschriebenen Rechts behilflich sein.

Römischrechtliche Auffassungen
Römische Juristen gingen von der Dreiteilung des Rechts in ius naturale, ius gentium und ius civile aus.
Wer von „Naturrecht“ sprach, bezog sich im römischen Verständnis immer auf die Regelung der grundlegenden natürlichen Vollzüge, wie Lebenserhaltung, Lebensweitergabe und Lebensmehrung.
Naturrecht war die verpflichtende Ordnung, „welche die Natur allen Lebewesen gelehrt und gelernt hat, die Ordnung der Verbindung, der Fortpflanzung und der Erziehung“. Die Natur tritt als eine Lehrmeisterin auf, welche allen Lebewesen ein Eines beigebracht hat, was sämtliche Lebewesen untereinander gleich macht und sie so auch untereinander verbindet. Das „ius naturale“

Wofür benötigen wir überhaupt ein Naturrecht?
steht unter der göttlichen Vorsehung: Diese garantiert seine Erfüllung, seine allgemeine Geltung und Unveränderlichkeit. Das Naturrecht ist weder ein bloßes Gerechtigkeitsideal noch ein Trieb hin zur Erfüllung eines außermoralischen Gutes. Es enthält im Fall des Menschen konkrete Pflichten und kann frei verworfen werden.

Das ius gentium beinhaltet hingegen das Recht, welches im Verkehr zwischen allen Menschen und Völkern zur gemeinsamen Grundlage zu dienen vermag.
Dieses „ius inter gentes“ enthält anerkannte oder sittlich notwendig anzuerkennende Rechtssätze, gegen die zwischen den politischen Gebilden und ihren Bürgern nicht verstoßen werden sollte.

Wie verstanden die Juristen das Verhältnis von „ius naturale“ und „ius civile“?
Das Naturrecht selbst sah nicht auf die Verschiedenheit der Rechtskulturen, sondern auf die Einheit des Menschengeschlechtes und die Gattung „Mensch“. Es war unmittelbar am Lebewesen und Mensch in seinen natürlichen und erst dann auch an seinen sozialen Verknüpfungen interessiert.
Cicero hob besonders in seiner Schrift „De re publica“ und „De legibus“ die Bedeutung des Naturrechts heraus.

Was charakterisiert seine Naturrechtslehre?
Die lex aeterna ist nicht transzendent, sondern immanent als Gesetz des Kosmos zu denken.
Das Recht der Natur hat uns nicht eine öffentliche Meinung eingesagt, sondern beruht auf einer uns ein- und angeborenen Kraft.
    

Wie auf der Startseite ausgeführt: was braucht es "mehr als alles Andere", für Rückgrat und um in Würde zu leben? 

M U T

Zeigen Sie Mut zur DeMut - siehe dazu Kapitel 6 Unterrubrik 3  Zeremonien und Traditionen

Demut > die größtmögliche Art von Mut, im völligen Gegensatz zu Hochmut und Unterwürfigkeit steht für
> die ursprüngliche Bedeutung der Liebe
> das Bedürfnis sich selbst zurück zu nehmen
    und sich weder an die erste Stelle zu setzen noch allzu wichtig zu nehmen.
> den Anderen immer zuerst wahrnehmen
    und dessen Wünsche höher zu achten als die eigenen.
> geprägt von Achtung, Respekt, Aufmerksamkeit gegenüber Allen, Allem und Jedem

Achtung indem den Menschen die ungeteilte Wahrheit geschenkt wird
> den Anderen mit dem Mut zur Selbstlosigkeit achten
> ohne Ängste und Sorgen in Dankbarkeit und Vertrauen, uns selbst hinten an stellen
> selbstlos helfen und solidarisch handeln
> Demut bedeutet der Mut zum Dienen
> der Mut zur Einsicht
> der Mut zur Wahrheit
> der Mut Fehler zu machen und auch einzugestehen
> der Mut zur Menschlichkeit

D.h. in Demut achtet einer den Andern, durch Demut können wir wieder beginnen zu vertrauen und auch unsere Ängste und Sorgen loslassen. Demut hat nicht nur mit Mut, sondern auch Dankbarkeit und vor allem mit dem Vertrauen zu tun. Demut beinhaltet auch die Bereitschaft, uns selbst zu erkennen und anzunehmen, mit all unseren Ängsten, Fehlern und Schattenseiten, aber auch mit unseren Stärken, Fähigkeiten und Talenten, die Geschenke sind.

Demut befreit uns von unserer Ichbezogenheit und dem Hochmut, zu meinen, alles selbst und aus eigener Kraft machen zu müssen. Wir müssen nicht perfekt sein, sondern dürfen unsere Grenzen und unsere eigene Bedürftigkeit anerkennen. Wir müssen nicht alles selbst können.

Dies bedeutet konkret im Alltag
Soll es ein anderes Morgen geben, muß es gerade für die Kinder ein anderes Heute geben / vorgelebt werden. Da ich niemanden ändern kann, sondern immer nur mich selbst, so müssen wir verstehen, daß die Kinder immer zu aller erst der eigene Spiegel / Spiegelbild sind.

Nicht nur die Kinder sind ein Spiegel für uns, auch die Politiker unser eigenes Spiegelbild.

Solange die Menschen ihre Eigenverantwortung abgeben und kein verbindendes WIR in einer menschenwürdigen Gemeinschaft vorleben, solange wird der Menschheit menschenunwürdige Politik, Machtmissbrauch und Gewalt als Spiegel vorgehalten werden - solange bleiben diese Politiker unsere ureigensten Spiegelbilder.

Da Kinder vom kopieren / nachmachen lernen, muß ich mir jeden Augenblick bewußt machen, was ich tue, was ich sage, was für ein Vorbild ich liefere. Jedoch wurden die familiären Vorbilder durch Archetypen der Filmindustrie ersetzt und die ununter­brochene Beschallung mit Audio & Video führt Entwicklungsprozesse in fest vorgegebene Gleise.

Für jeden, der in Liebe verbunden ist, ist es ein einfaches - ja sogar ein Bedürfnis - sich selbst zurück zu nehmen und sich weder an die erste Stelle zu setzen noch allzu wichtig zu nehmen. Nur der, der wahrhaftig liebt, nimmt immer den Anderen zuerst wahr und achtet dessen Wünsche höher als die eigenen. Solch eine Liebe ist geprägt von Achtung, Respekt, Aufmerksamkeit und Demut.

Achtung heißt auch: schenkt den Menschen, die Euch zuhören die ungeteilte Wahrheit. Im Gegensatz zum Hochmut haben wir die Demut zu schätzen Die Erziehung ist der Boden für Pflanze Mensch - sein Selbstverständnis bestimmt sein Verhalten in Respekt, Achtung und DeMut gegenüber Allen, Allem und Jedem. Nur in Demut achtet Jeder den Anderen, mit dem Mut zur Selbstlosigkeit, indem wir ohne Ängste und Sorgen in Dankbarkeit und Vertrauen, uns selbst hinten an stellen, selbstlos helfen und solidarisch handeln. Demut ist die größtmögliche Art von Mut
– laßt uns nicht nur den Kindern gegenüber Mut zur Demut fassen,
=> Demut bedeutet der Mut zum Dienen, der Mut zur Einsicht, der Mut zur Wahrheit, der Mut Fehler zu machen und auch einzugestehen, der Mut zur Menschlichkeit.

Ich möchte hier Kerstin´s Gedanken zitieren: in Demut achtet einer den andern
durch Demut können wir wieder beginnen zu vertrauen
und auch unsere Ängste und Sorgen loslassen
Demut hat nicht nur mit Mut, sondern auch Dankbarkeit und vor allem mit dem Vertrauen zu tun
Demut beinhaltet auch die Bereitschaft, uns selbst zu erkennen und anzunehmen, mit all unseren Ängsten, Fehlern und Schattenseiten, aber auch mit unseren Stärken, Fähigkeiten und Talenten, die Geschenke sind.

Demut lässt uns nicht die Bodenhaftung verlieren, indem wir uns höher oder geringer einschätzen, als wir wirklich sind. Wir müssen uns nicht vergleichen und sollten uns immer bewusst sein, dass niemand von uns vollkommen ist oder sein muss.

Dies kann uns frei machen, denn wir dürfen sein, wie wir sind. Wir müssen uns nicht verstellen oder eine Rolle spielen, unsere Fehler und Schwächen hinter einer Fassade verstecken und in ständiger Angst leben, dass jemand hinter diese Fassade schauen könnte und unsere Schwächen entdeckt.

Demut befreit uns von unserer Ich - Bezogenheit und dem Hochmut, zu meinen, alles selbst und aus eigener Kraft machen zu müssen. Wir müssen nicht perfekt sein, sondern dürfen unsere Grenzen und unsere eigene Bedürftigkeit anerkennen. Wir müssen nicht alles selbst können.
Deshalb beugt Euch hinab zu den Kindern, hört genau zu - denn sie sprechen immer die Wahrheit, wenn sie nicht lernen mußten, daß sie dann angeschrien oder geschlagen werden.

Beginnt durch die ausgesprochene Wahrheit von den Kindern zu lernen, nur dann könnt Ihr gute Erziehungsarbeit leisten, denn die Kinder sind noch nicht so sehr durch gesellschaftliche Konventionen geprägt, gebeugt und verbogen, wie wir Erwachsene. Erziehung heißt nichts anderes, als ein unbeschriebenes Blatt zu beschreiben und ihm so einen Stempel für das ganze Leben und das Leben der nachfolgenden Generationen aufzudrücken
- diese Verantwortung kann nicht groß genug eingeschätzt werden !

Nehmt die Wahrheit der Kinder ohne darüber zu urteilen und prüft Euer eigenes Verhalten; erst dann, wenn ihr gelernt habt, zu zuhören und von Euren Kindern zu lernen, erst dann könnt Ihr Euch zu ihren Lehrern aufschwingen. Die Erwachsenen haben leider vergessen, daß sie vor Jahrzehnten begonnen haben, ein anderes, als ihr wahres Leben zu leben - sie leben ein Leben des äußeren Scheins als Strohmann des eigenen Selbst.
.. wir spielen eine Rolle mit Hilfe eines Strohmanns !
Diese Rollen sind bspw. Geschäftsmann, Sportler, Liebender und manchmal sogar Vater / Mutter.
Andere Erwachsene kennen diese Rollen, in die mit Hilfe der Kleidung geschlüpft wird ( „des Kaisers neue Kleider“ - Businessanzug, Abendkleid zum Theater oder zu Weihnachten ) und verhalten sich entsprechend diesen allgemein anerkannten und erwarteten Konventionen.
D.h. es wird in Frage, Mimik, Verhalten, ... entsprechend der Kleidungskonvention agiert und dieses auch erwartet !

Kinder sehen nur die Eltern und keine Konventionen, was sie zutiefst verunsichert ( wo befindet sich hinter dieser Maskerade Vater ? Mutter ? ).
Jeder Augenblick unseres Lebens führt zu einem Spiegelbild ... ein Bild von uns selbst - i.d.R. ohne daß wir uns diesem bewußt sind. Oft genug ist auch das Häßliche, das wir sehen, nur ein Spiegelbild von uns selbst; damit wird dies ein Abscheu vor uns selbst.
 

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Zitat > Graf von Saint Germain < aus dem Buch Innere Welt => Hohlwelt vom Jan U H - als text

wiki: Der Graf von Saint Germain geb. † 27. Februar 1784 in Eckernförde war ein Abenteurer, Geheimagent, Alchemist, Okkultist und Komponist.

Es kommt bei diesen Schilderungen fast der Verdacht auf, daß der Graf von Saint Germain mit der Hohlwelt in Verbindung steht.
Und nicht nur er.
Ging denn nicht auch Jesus für drei Tage ins Erdinnere, nachdem man ihn vom Kreuz genommen hatte?

Doch man bekommt ein bestimmtes Wissen erst dann, wenn man damit auch umgehen kann.
Ein Lehrling bekommt nicht die Prüfungen eines Meisters, aber auch nicht dessen Wissen und Verantwortung.
.., wie ich persönlich die Zusammenhänge im Kosmos sehe: „Das Gesetz von ,Ursache und Wirkung"
- das Gesetz der Affinität - , Gleiches zieht Gleiches an!‘

Beide, die physische wie auch die geistige Welt, werden durch diese Gesetze aufrecht- und zusammengehalten. Es ist die gleiche Ordnung, wie innen so außen, wie im Großen so im Kleinen. Was immer wir durch unsere Gedanken, Gefühle, Worte und Taten aussäen, werden wir auch ernten. So, wie wenn man Roggen sät, man auch Roggen ernten wird, und nicht Weizen. Das sind ganz einfach ausgedrückt die Spielregeln, nach denen dieser Kosmos, diese Ordnung, funktioniert. Mehr braucht man eigentlich gar nicht zu wissen. Beziehungsweise doch. Man muß nämlich wissen, was man will, denn danach richten wir dann unsere Gedanken, Vorstellungen, Wünsche und Taten aus und erreichen dann als logische Konsequenz auch das erwünschte Resultat. Das Leben selbst ist dabei völlig wertfrei.
Ist ein Mensch krank, ist die Krankheit nicht zufällig, sondern gesetzmäßig bei der Person, da sie die entsprechenden Ursachen dafür gesetzt hatte. So ist es mit Geld, Gesundheit, Erfolg oder Mißerfolg, allen Komponenten, die das Leben zu bieten hat. Nicht zu-fällig, sondern resonanz-fällig, nach Gesetz.

Und wir haben den freien Willen mitbekommen. Der sogenannte "Freie Wille" ist ein Privileg, vor dem jedoch die meisten Menschen Angst haben. Angst, frei zu sein, selbst entscheiden zu können, ja zu dürfen, Verantwortung zu tragen, selbst schöpfen und erschaffen zu können, ein eigener kleiner ,Gott‘ zu sein.

Das Leben in unserer dritten Dimension, das Zusammenwirken der beiden polaren Kräfte jeder Sache - Geben und Nehmen, zwischen Konstruktivem und Destruktivem, zwischen Gut und Böse, zwischen Esoterik und Exoterik - ist harmonisch. Der symbolische Kampf wiederum, den wir äußerlich wahrzunehmen scheinen, ist das Spiel der destruktiven Mächte, durch eine übermächtige Außenwelt, von der uns als Wegweiser zur Verfügung stehenden Innenwelt abzulenken. Einfach gesagt, man macht die Menschen durch Dinge in der Außenwelt - Kleidung, Auto, Fernsehen, Reichtum, Ansehen, Macht... - abhängig, fixiert sie darauf und lenkt sie von den eigentlichen Aufgaben, auf die es im irdischen Leben wirklich ankommt, ab.

Die Materie, metaphysisch auch „dritte Dimension“ bezeichnet, ist „unser“ Abenteuer - Esoteriker sagen auch „unser Spiel“ - den Versuchungen der Materie zu widerstehen und dabei diese weder zu negieren, noch von ihr abhängig zu werden. Wir dürfen sie benutzen, müssen sie dann aber auch meistern.
Wer hier weg möchte, muß erst ein Meister der Materie, der dritten Dimension sein, sie gemeistert haben, dann erst darf er weiter. Der Schlüssel dazu liegt im Innern des Menschen, nicht in der Außenwelt.
Und jede Seele, jeder beseelte Mensch hat auch einen Auftrag zu erfüllen. Doch die meisten Menschen merken das gar nicht. Die sterben schon wieder, bevor sie überhaupt erkannt haben, woher sie kamen, wer sie waren und wohin sie wollten. Und natürlich ist das Schicksal der Welt ein Kollektiv der vielen Schicksale der Menschen. Und man braucht sich daher auch nicht zu wundern, warum die Welt im Chaos steckt, da die meisten Menschen selber chaotisch sind. Sie haben weder die Gesetzmäßigkeiten des Lebens verstanden, noch wissen sie, wer sie waren, bevor sie auf die Erde kamen.

Doch was kann der Einzelne tun? Meiner Ansicht nach ist das Wichtigste die tägliche Rücksprache mit unserer geistigen und inneren Führung. Was ich damit meine, ist nicht unbedingt das klassische Gebet aus der christlichen Kirche, sondern mit der Rücksprache meine ich die Kommunikation mit der Schöpfung. Doch die Rücksprache mit der Schöpfung ist außerordentlich wichtig. Sie hilft uns, bewußter zu leben, demütiger, respektvoller, auch ruhiger und gelassener. Die, wenn möglich, ständige Kommunikation mit unserem Geist in unseren Gedanken, kann uns enorm bei unserer Aufgabe „hier unten“ helfen. Es hilft uns, den Alltag bewußter zu leben. Doch wiederum liegt es an uns, uns durch das Gebet oder das „nach Innenkehren“ für die Antworten des Geistes zu öffnen. Die Schöpfung spricht ständig zu uns, bloß lenken wir uns die meiste Zeit durch die Faszinationen der Außenwelt davon ab.

Und was könnten wir durch die Kommunikation mit unserem Innern herausfinden? Zum Beispiel, daß die Ursachen der Probleme, die wir haben, nicht im Außen liegen, sondern in unserem Innern.
Und daher bleibt unserer Außenwelt nichts anderes übrig, als uns dieses widerzuspiegeln.

Wir kommen nicht umhin, uns wieder bewußt zu werden, daß wir Menschen nur existieren, das heißt leben, atmen, denken, fühlen, lachen, schöpfen und erschaffen, weil unser Körper und unsere Seele durch einen Geist belebt wird, der nicht dieser Welt entsprungen ist. Dieser Geist belebt uns permanent, aber vor allem freiwillig und ermöglicht uns durch seine selbstlose Liebe uns gegenüber überhaupt erst unsere Existenz.
Dieser Geist belebt alles was existiert.
Alles was es gibt ist eine individuelle Ausdrucksform der Schöpfung.
Auch wir selbst. Wer und wo ist dieser Geist? Der Geist ist überall, auch in uns.
Wir bestehen daraus und sind es selbst.
Jesus sagte einst: „Der Vater ist Dir näher als Dein Hemd, näher als Dein Atem“.
Wo könnte er denn noch versteckt sein, wenn nicht in unserem ganzen Sein, unserer ganzen Existenz?
Das beschreibt auch das Wort "Sünde". Es kommt vom altdeutschen Wort ,sinte‘, das bedeutet "Trennung". Die Sünde ist das Getrennt-Sein von der Schöpfung, sich nicht als Teil der Schöpfung zu sehen.
Jesus hat gesagt, daß Himmel und Hölle ,in‘ uns sind. Und an anderer Stelle: „Alle können tun, was ich getan habe, denn der Vater und ihr seid eins. Das himmlische Königreich ist in euch.“

Saint Germain drückte dies ebenfalls sehr treffend in einem anderen Satz aus: „Ich bin eine Zelle im Körper Gottes. Ohne mich ist Gott unvollständig und jedes Verneinen meiner eigenen Göttlichkeit ist eine Gotteslästerung.“

Seit Jahrtausenden hat man die Menschen gelehrt, daß die Schöpfung außerhalb von einem selbst zu finden sein soll. Die meisten haben das geglaubt und als Wahrheit akzeptiert. Die Schöpfung aber, der Ursprung allen Lebens, ist nie außerhalb von uns gewesen - wir ,sind‘ sie.
Die Schöpfung, die wir sind, hat sich zu irgendeinem Zeitpunkt dazu entschlossen, sich in unzählige Teile zu teilen und sich damit die Möglichkeit gegeben, sich selbst neu zu erfahren. Jeder von uns ist ein solches Teilchen, doch haben wir das irgendwann einmal vergessen und wundern uns nun, was wir hier,unten machen.
Die Körper, die wir hier bewohnen, sind perfekte Transportmittel, von uns gewählte Fahrzeuge, die es uns erlauben, auf der Ebene der Materie zu leben und zu spielen.
Doch inzwischen sind wir in die Illusion getaucht, daß diese Körper wir selbst sind.
Wir haben unseren Ursprung, unser Erbe, das wir vor unendlich langer Zeit angetreten haben und uns selbst vergessen. Wir haben vergessen und leugnen mit aller Macht, daß wir selbst diese Schöpfung sind und leugnen leider auch unsere Verantwortung dafür.

Wir haben uns dies alles erschaffen und schaffen weiterhin.
Wir ,sind‘, was wir denken. Und unsere Umwelt ist ein Spiegel von uns selbst.

Saint Germain sagte, der Name Gottes sei "Ich bin". ,Ich‘ stehe für Bewußtsein, ,bin‘ für die Schwingung. Es gibt demnach nur Bewußtsein und Schwingung im Universum, aus dem alles besteht.

Der Mensch hat Bilder von ,Gott‘ geschaffen, die ihm dazu dienen, über seine Brüder zu herrschen. Religionen wurden geschaffen, um Menschen und Völker unter Kontrolle zu halten. Nimmt man einem Menschen seine Göttlichkeit, seine Vollkommenheit, und erklärt ihm, daß er getrennt von der Schöpfung existiert, kann man ihn leicht beherrschen. Die Schöpfung hat weder eine Hölle noch einen Teufel geschaffen.
Diese waren furchteinflößende Schöpfungen des Menschen, um seine Brüder zu quälen.
Die Schöpfung ist alles - jedes Sandkorn, jeder Stern im Universum, jeder Schmetterling, jeder Mensch. Alles und jeder ist die Schöpfung. Doch sind sich die meisten natürlich nicht mehr darüber bewußt.
Und genau darin liegt ja das Abenteuer des Lebens - sich selbst wieder seiner Herkunft und seiner wahren Existenz, seiner Göttlichkeit, bewußt zu werden.

Ein weiteres Zitat von Saint Germain vertieft diese Gedanken noch: „Es gibt nur einen Ursprung des Guten: Gott. Wer diese Wahrheit bewußt erfaßt und aufnimmt und durch seinen äußeren Geist in die Tat umsetzt, nicht zwei- oder dreimal während des Tages, sondern jeden Augenblick von früh bis spät, ohne Unterbrechung, gleichgültig, womit das äußere Selbst sich beschäftigt, der wird, wer er auch sein mag, seine vollkommene Freiheit und Beherrschung aller menschlichen Dinge zum Ausdruck bringen.“

Worum geht es denn wirklich?
Sobald jemand destruktiv und bösartig gegenüber anderen ist, wird er auch mit dem Gleichen wieder konfrontiert werden.
Und in letzter Konsequenz ist es irrelevant, wer wir in unseren Vorleben waren und ob wir uns daran erinnern können oder nicht. Wir brauchen auch keine Kirchen oder sonstigen Ritualkram. Das einzige, was wir brauchen, das sind wir. Gott ist ,in‘ uns und hat uns nach den kosmischen Gesetzen geformt, deren bewußte Anwendung unsere Aufgabe ist. Wir sollen lernen, mit diesen Werkzeugen umzugehen und dazu inkamieren wir auf die Erde.

Wenn wir uns nach einem physischen Leben - Inkarnation - wieder in der geistigen Welt - im Jenseits - befinden, also auf gut kirchenchristlich „sterben und in den Himmel kommen“, betrachten wir uns, was wir in dem letzten Leben erfahren und erlebt haben. Wir betrachten es in Verbindung mit all den anderen Erfahrungen, die wir in anderen vorhergehenden Leben gemacht haben und entscheiden uns dann, was wir in einer zukünftigen Inkarnation noch lernen möchten, was der Weiterentwicklung als Seele im Gesamterfahrungsprozeß auf der Rückentwicklung hin zur Gotteserfahrung noch weiterhilft, sie weiter vervollkommnet.

Möglicherweise stellen wir fest, daß uns noch einiges an Demut oder selbstloser Liebe fehlt oder daß wir das Thema Geld oder Eifersucht nicht zur eigenen Zufriedenheit gelöst haben und suchen uns auf dem Spielfeld des physischen Erlebens Situationen und Familien aus, an denen wir die uns gewählten Problembereiche erlernen und schulen können. Das ganze Leben ist sozusagen vorprogrammiert, jedoch nicht von Gott oder irgend jemand außerhalb von uns, sondern von uns selbst. Wir suchen uns die Eltern aus, die Gegebenheiten, das Umfeld und auch die Personen, die wir irgendwann im Leben einmal treffen werden, um mit ihnen entsprechende Erfahrungen zu machen.
Das eigentliche Problem jedoch, der sogenannte „Kick“, die Herausforderung und gleichzeitig auch der ganze Sinn des Spiels, liegt in der Tatsache, daß man all das wieder vergißt, was man sich vorgenommen hat und auch die Erinnerung daran, wer man „wirklich“ ist, wenn man in einen physischen Körper inkarniert.
Dann können wir uns selbst beweisen, ob wir die Lektionen unserer früheren Inkarnationen wirklich gelernt haben, sie also nicht nur im Kopfe verstanden haben, sondern durch die vielen Erfahrungsprozesse unser Wesen und unser „Sein“ verändert haben und in einer gestellten Situation nicht aus der Theorie heraus handeln, sondern weil wir so „sind“. Doch trotz des Vergessens hat jede Seele ein Werkzeug mitgenommen, das ihr hilft, das Ziel, das sie am Ende des irdischen Lebens erreicht haben will, zu erreichen. Es ist sozusagen die On-Line-Verbindung zur Schöpfung, das Kabel zum Höheren Selbst - es ist die Intuition. Um das Ziel zu erreichen, das wir uns für dieses Leben vorgenommen haben, brauchen wir weder eine Rückerinnerung an vorherige Inkarnationen, noch brauchen wir einen Hellseher zu befragen.

Gelingt es uns, der inneren Stimme, der Intuition, zu folgen - also uns führen zu lassen - kommen wir an unserem Ziel an. Die Intuition, die „Stimme Gottes“, wie ich sie selbst bezeichne, spricht zu uns von morgens bis abends, nur hören wir ungern darauf.

Was sagt Dir Deine Intuition?
Du hast doch sicherlich irgendeine Ahnung, was Du mit diesem Wissen machen solltest?“
„Ja .. Irgend etwas treibt mich fast schon dazu. Eine innere Kraft.“

„Wißt ihr, die Zeit ist bald reif - jedoch, momentan ist die Zeit noch nicht reif. Aus Sicherheitsgründen zum einen, und aus spirituellen zum anderen. Ihr habt noch etwas Geduld zu lernen. Die Zeit wird kommen, da habt ihr noch eine wichtige Aufgabe zu erfüllen, und auf die wird euch die Schöpfungskraft durch verschiedene Erfahrungsprozesse vorbereiten. Ich verspreche es euch. Und für uns ist ein Ehrenwort noch ein wirkliches Ehrenwort.
.. , „die Menschheit ist noch nicht reif für diese Energieformen. Damit kann viel zu viel Böses geschehen. Solange es noch Menschen gibt, die sich in die Luft sprengen, um damit andere unschuldige Menschen in den Tod zu reißen, oder diverse Machtstrukturen weiterhin vom Krieg leben, können diese Techniken nicht freigegeben werden. Damit würde man jedem kleinen Gangster die Möglichkeit geben, sein diabolisches Tun überall hin zu tragen.
 


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