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Erste Erfahrungen sammeln

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Es sei nur vorab betont, dass jeder, der sich gegen diese "Firma" stellt, sich zwingend mit den Themenbereich an Gesetzen vertraut machen sollte. Betrachten Sie die Person gegenüber NIE als Feind, bleiben Sie in der Ruhe und betonen Ihr Anliegen. Ihr gegenüber ist auch nur ein Mensch und gerade die untere "Befehlskette" weiß über diese Zustände gar nicht Bescheid.  Überzeugen Sie mit Menschlichkeit, Verständniss, Würde und Wissen. Das Recht ist auf Ihrer Seite.

Sich dem Einwohnermeldeamt gegenüberzustellen ist nicht gefährlich und jeder kann den Weg wählen, den er für richtig hält. Machen Sie Ihre eigene Erfahrungen und bekunden den "Beamten", dass Sie Bescheid wissen und es so nicht wollen und zulassen werden.

Warum soll man den Personalausweis zurückgeben

1. Der Personalausweis ist eine Falschdarstellung des Ausweisgesetzes. Dokumente die Fehlerhaft sind, falsch ausgestellt sind, hat man zurückzugeben:

Nach dem Ausweisgesetz sind folgende Kriterien zu erfüllen

 

 

Mögliche Antwort der Behörde: aus technischen Gründen.

Ihre Antwort: Aus dem Buch "black’s law dictionary" steht als Begrifferläuterung folgendes: “...die Großschreibung der Buchstaben jemandes natürlichen Namens endet mit einer Verminderung oder dem vollständigen Verlust des  rechtlichen Status oder der Staatsbürgerschaft, indem man sogar zum Sklaven oder zum Gegenstand des Inventars wird. Die Methode, durch welche der Staat eine natürliche Person veranlasst, sich „freiwillig“ in die Sklaverei zu übergeben, erfolgt durch das Formen der Einrichtung einer juristischen Fiktion (eben: alle buchstaben als  GROSSBUCHSTABEN).” Was sagen Sie dazu? Wußten Sie dass nicht nicht, oder verschweigen Sie mir was?

Machen Sie sich mit der Materie vertraut, damit Ihnen nicht die Argumente ausgehen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/black%27s_ Law_Dictionary

 

2. Fragen Sie nach, warum bei Staatsangehörigkeit nur "DEUTSCH" steht und nicht "Deutscher" oder "Bayer, Preusse etc.".

Mögliche Antwort der Behörde: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes und ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt..

Ihre Antwort: Aber dann müßte ja Deutscher im Perso stehen, warum also nur DEUTSCH? (Lassen Sie nicht locker) Wissen Sie nicht, dass die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden kann. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Und warum muss ich diese im Ausländeramt abholen?

Machen Sie sich mit der Materie vertraut, mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes:

Aus dem pdf Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR - Auszug -

 

... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. interner Link Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. ...

Machen Sie sich mit der Materie vertraut, mit dem Deutschland:

Bereits die Siegermächte des II Weltkrieges haben in dem Gesetz Nr. 76, Militärregierung - Deutschland, Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers, im Rahmen der Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung, unter Begriffsbestimmungen ganz klar ausgedrückt was sie unter Deutschland verstanden haben.

 

Zitat:

 

2. In diesen Bestimmungen versteht man unter:
(a) .......
(b) "Deutschland" das Gebiet des Deutschen Reiches wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

 

Zitat Ende.
Dieses Gesetz wurde im Januar 1945 erlassen.

Quelle: http://reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf

Machen Sie sich mit der Materie vertraut, damit Ihnen nicht die Argumente ausgehen.

Quelle: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/

 

3. Stellen Sie beim Ordnungsamt eine Anfrage auf Ihre Staatsangehörigkeit

Fragen Sie einfach mal nach! Damit gehen Sie keinerlei Risiken ein, Sie können den Umgang mit "Behörden" erst mal erproben. Sehen Sie was kommt.

Das Anschreiben können Sie einfach runterladen und Ihre persönlichen Angaben in den gelb hervorgehobenen Feldern ersetzen. Es ist ein erstes Anschreiben, sowie ein zweites. Nach aller Erfahrung versucht man Sie nach der ersten Anfrage erst mal abzuwimmeln. Deswegen legen Sie noch einen zweiten Brief nach und bekunden damit, dass Sie informiert sind. Selbstverständlich sollten Sie sich auch nach und nach mit der Materie vertraut machen. Eine nette Übung zum warm werden.

Download: Anfragen Ordnungsamt Ausweisstelle Meldeamt

 

 

In eigener Sache möchten wir noch einen Hinweis abgeben:

Wir möchten mit diesen Informationen nicht animieren sich ohne den nötigen Hintergundinformationen in die Mühle der Behörden zu wagen.Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich ein jeder, der solch einen schritt unternhemen möchte sich ausführlich mit der Materie beschäftigen sollte. Auch wenn die rechtlich Situation gegen diese Institutionen spricht, so sitzen diese Herrschaften am end am längeren hebel. Wir sich dem aussetzt, sollte dies aus eigenen Stücken machen, und nicht gleich sein Bussgeldbescheid wegen zuschnell fahrens anfechten (hier sollte man vielleicht einfach etwas langsamer fahren). Gehen Sie Schritt für Schritt vor, machen in den Meldeämter erste Erfahrung mit den Umgang der Behörden in diesen Themenpunkten und eignen Sie sich zwingend das nötige Hintergundwissen an.

Bevor Sie losrennen, machen Sie sich vertraut wohin die Reise geht. Wer blind losrennt, knallt unweigerlich gegen eine Wand.

Und zu guter letzt noch ein kleines Zitat:

KURZFASSUNG DES BESATZUNGSRECHTS
Wissen Sie schon, daß mancher nicht weiß was er wissen soll,
obwohl er schon viel weiß und es selbst unbewußt nicht gewußt hat?  -
Karl Valentin

 

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