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Was ist der Personalausweis?

Posted in Aufklärungsarbeit

Was ist denn Bitte der PERSONALausweis?

viele Mythen kursieren über den Personalausweis, doch was ist der denn genau. Es steht wie immer überall in den Verordnungen drinnen, gehen wir doch mal suchen.

 

Was ist ein Ausweis?

Natürlich untersteht jeder, der einen Personalausweis beantragt, bzw. sich bei der Gemeinde anmeldet dann den Bestimmungen der NGO BRD. Also kann man die Pflicht eines PERSONALausweises haben zu müssen durchaus daraus ableiten.

 

Was bedeutet der PERSONALausweis?

 

Was bedeutet NAME?

Nachdem auf den Ausweis diverse Kriterien enthalten sind, die auch nach PAuswG alle nach einen einheitlichen Muster auszustellen sind, hat hier alles seinen Sinn und ist von Bedeutung. Um diese zu erfahren müssen wir nur in Personalausweisgesetz (PAuswG) schauen.

Nun ist im Personalausweis jedoch ledeglich NAME abgedruckt und nicht wie §5 1. der Familienname. Es kann nun sein, dass dieser falsch ausgestellt ist, oder liegt es doch an was anderem? Schauen wir dazu in die Personalausweisverordnung (PAuswV) §28:

Nun ist deutlich ersichtbar, dass hier zwischen einer juristischen und natürlichen Person unterschieden wird.

Nachdem die juristische Person insbesondere den Namen und Rechtsform beinhalten muss, kommt das dem PERSONALausweis doch schon mal sehr nahe.

Ergo können wir festhalten was das ein Personalausweisträger eine juristische Person ist!

Nun kann man noch weiter ins Detail gehen und zum Thema OPPT (One People Public Trust) einschwenken, oder man kann jetzt einfach mal davon ausgehen, dass der PERSONALausweis Inhaber entweder eine Personenvereinigung, Zweckvermögen odr Stiftung (OPPT) ist.

 

OPPT-Die Elite wurde gepfändet

This text will be replaced

 

Was bedeutet die Schreibweise in Großbuchstaben?

Nachdem in unserem PERSONALausweis nunmal keine Art der Körperschaft enthalten ist, geschieht dies auch wieder in Form einer Täuschung. Man schreibt einfach die Buchstaben GROß und lehnt sich an das römische Recht an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist nebenbei sehr stark am römischen Recht angelehnt. Somit kommt man zwangsläufig zu den Begriff: CAPITIS DEMINUTIO MAXIMA. Der Begriff gehört zum römischen Recht und bezeichnet den rechtlichen Status einer Person oder Personengruppe. Die Freiheit haben wir bereits verloren, da Deutschland (Deutsches Reich) immer noch ein besetztes Gebiet ist.

So bringt uns nun die Großschreibung unseres Nachnamens aus Unwissenheit in diese rechliche Situation, von der wir offensichtlich nichts merken, aber indirekt ein Gefägnis ohne Mauern haben, der bürgerliche Tod wird erstmals mit dem ganzen in Verbindung gebracht:

 

Sklaven ohne Ketten

This text will be replaced

 

Was bedeutet Staatsangehörigkeit DEUTSCH?

Auch hier wird eindeutig etwas vorgetäuscht, was es eigentlich nicht gibt. Es ist zwar vor einiger Zeit noch auf jedem öffentlichen Portal von "Ämtern" zu finden gewesen, mitlerweile aber alles entfernt. In Wikipedia findet man noch die ursprüngliche Bedeutung von Staatsangehörigkeit DEUTSCH:

 

Dann schauen wir doch nochmals kurz in das Staatsangehörigkeitsgesetz hinein:

 

Erklärung

 

 

Komischerweise ist das Ausfertigungsdatum der 22.07.1913. Warum? Schaun wir doch mal:

 

Das STAG basiert also auf das RUSTAG vom 22.07.1913, und hat im Laufe der Jahre lediglich Änderungen durchlaufen. Ob die jetzt völkerrechtlich alle so einwandfrei gemacht wurden, sei ein anderes Thema.

 

Wie kann ich meine Staatsangehörigkeit verlieren?

Jeder deutsche erwirbt automatisch seine Staatsangehörigkeit von Geburt an. Das einzigste Problem ist, dass wir in der NGO BRD eine Geburtsurkunde beantragen. Ab diesem Tage an gehört das Kind dem Wirtschaftsgebiet. Die Eltern dürfen es dann lediglich großziehen!!!

Und um zu verstehen, warum wir unsere Staatsangehörigkeit verloren haben, betrachten wir einmal das Grundgesetz Art. 116 für die BRD:

Das kann man nun so verstehen, dass wir mit Antrag auf den Personalausweis einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben, und um Aufnahme im Wirtschaftsgebiet der BRD gebeten haben.

 

Was hat der Perso nun mit meiner Person in Fleisch und Blut zu tun?

Diese Frage ist nun die logiosche Konsequenz, denn jeder Mensch handelt in seinen Gutdenken. Sich als Deutscher auszuweisen, wieso braucht man das? Sich die Staatsangehörigkeit nachweisen zu lassen, wieso braucht man das?

Die Antwort ist eigentlich ganz einfach, nur wissen sie viele nicht. Wer kennt denn den Cestui Que Vie Act?

Ich denke die wenigsten. Dieser geht bis ins 16.te Jahrhundert zurück und ab 1666 gilt jeder Mensch, der sich nicht zum Leben meldet als verschollen, als TOD.

Deswegen führte man auch zu unserer Geburt die Geburtsurkunde ein, und regestriert den sogenannten Strohmann, und dann greift der Cestui Que Vie Act, wenn nach 7 Jahren das Kind ned als lebendig erklärt wird vorm Standsamt. Dies führt dann dazu, dass mit 16 der Perso ausgestellt wird, und so schafft man diese fiktive juristische Person, die nun gar keine Rechte mehr hat. Eine Art Stiftung sozusagen mit einen gewissen Wert, welches der BD Verwaltung ermöglicht Schulden aufzunehmen. Wir als Mensch in Fleisch und Blut haften dafür. Und immer wenn wir uns mit dem Perso ausweisen, etwas beantragen etc. , übernehmen wir als Mensch in Fleisch und Blut die Haftung daraus. Wir sind der Treuhänder.

Deswegen haben wir keinerlei Rechte, dürfen als Mensch arbeiten und das ganze System des Kapitalismuses am Leben halten. Kurzum die freiwillige nicht bewusste Sklavenschaft.

mehr Infos unter Tab Aufwachen - Die Rolle des Cestui Que Vie

 

So einfach ist es ein ganzes Volk zu versklaven, ohne das dabei ein Schuss fällt! Man braucht nur die Medien, Parteien und sich der Methodiken der Manipulation bedienen.

 

Fassen wir mal zusammen, was es bedeutet einen Personalausweis zu beantragen:

1. Wir (der Strohmann) geben unser recht als natürliche Person auf und machen uns selber zu einer juristischen Person.

2. Wir (der Strohmann) begeben uns durch die Schreibweise in Großbuchstaben unwissend aber freiwillig in die höchste Form der Personstandsänderung.

3. Wir (der Strohmann)  bekunden einen anderen Willen und geben unsere Staatsangehörigkeit, die wir durch Geburt erworben haben auf, und treten in das Wirtschaftsgebiet der BRD ein.

 

Was ist denn bitte die deutsche Staatsangehörigkeit?

Es steht geschieben, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nur über die Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt werden kann, auch bekannt unter gelber Schein!

Was ist denn der gelbe Schein genau?

nach Behörden der NGO BRD muss man den Schein lediglich nur bis 1920 nachweisen. Die Folge ist dann, dass man deutsche gemäß dem Gesetzen der NGO BRD ist und somit automatisch Bürger der EU wird. Aus anderen Kreisen heißt es, dass die EU die Fortführung der Weimarer Republik ist.

Deswegen versuchen immer noch gewisse Gruppierung die Menschen davon abzuhalten den Schein nach RUSTAG 1913 zu beantragen, oder lenken mit Dingen wie Urkunde 146 ab, oder Reichsbürgerausweise, oder sogar STAG bis 1920 nachweisen. So landen Sie da, wo man eigentlich nicht hin will. In der Fortführung der Weimarer Republik.

 

Was ist der Gelbe Schein nach RUSTAG 1913?

Nun ja, es ist derselbe, wie oben abgebildet, allerdings leiten Sie ihre Abstammung bis vor 1913 nach. Nach Erhalt des gelben Scheines muss man dringend Widerspruch wegen Falschausstellung machen (siehe auch hier beschrieben). Nach Beantragung des ESTA Auszuges steht folgendes in Ihrem Auszug (unter Spalte Ableitung nach 1913):

 Somit weist jeder seine Abstammung nach und wird im ESTA Register wieder als Deutscher geführt, nämlich als RUSTAG Deutscher, der die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des Deutschen Reiches hat (Bayer, Preusse ...)

Wie man so einen Schein beantragt steht alles unter der Rubrik STAATSANGEHÖRIGKEITSURKUNDE.

 

Um noch mal was klar zu machen, was es mit Perso und so auf sich hat:

1) Der Perso bindet an die BRD-Berlin (als staatenloses Mitglied)

2) Der Reisepass bindet an die BRD-Berlin und an die BRD-Bonn (als Mitglied unter Besatzung und an das GG)

3) Der Gelbe Schein STAG bis 1920 (durch Geburt) bindet an die fortwirkende Weimarer Verfassung (und generiert die unmittelbare Reichsangehörigkeit)

4 ) Der Gelbe Schein STAG mit EStA gemäß RuStAG 1913 bindet an das Kaiserrecht (und generiert die STAATSANGEHÖRIGKEIT in einem Bundesstaat)

3) und 4) haben schon Bürgerrechte - 
jedoch nur 4) sind DEUTSCHE und damit VOLK !

 

Somit wird jeder DEUTSCH wieder zu einer natürlichen Person. Schaun wir doch mal ins EGBG Art 5

Und für alle Deutschen nach RUSTAG 1913 gilt das BGB 1908, und die Verfassung von 1871. Auf diese muß man sich berufen. Also ist staatliches Recht gültig!

Beamten der BRD, die sich als solche ausgeben, kann dann druchaus eine echte Dienstaufsichtsbeschwerde oder noch vielmehr eine Fachaufsichstdienstbeschwerde blühen, wenn diese die resultierende Rechte eines RUSTAG Deutschen nicht anerkennen wollen. Auch kann man bei einer ermächtigten Staatsanwaltschaft der Allierten Strafantrag gegen BRD Bedienstete stellen.

RUSTAG Deutsche haben aber noch viel mehr Möglichkeiten - sie können wieder in die Heimat zurück und sich von den Ketten der Sklaverei befreien!

Darüber hinaus sind dann auch wieder die Militärgerichte der Allierten zuständig, da die Gebiete des Deutschen Reiches bis dato besetzt sind, gemäß Shaef Verordnung 2 Art2.


RUSTAG Deutsche können BRD Beamten durchaus klar machen, dass man die Angelegenheiten gerne auch am Militärgericht austragen kann! Aber es ist nicht die Zeit von Drohngen, es ist die Zeit eines Miteinanders. Viele wissen diesen Unterschied noch nicht, weil sie zu sehr mit Reichsdeppen zu tun haben, die nur verheitzt werden.

Auch wenn man als RUSTAG Deutscher wieder rechtliche Möglichkeiten hat, so können wir auch totzdem im guten auskommen!!! Der andre muss lediglich wissen, dann kann er selber entscheiden.

 


Wie man so einen Schein beantragt steht alles unter der Rubrik STAATSANGEHÖRIGKEITSURKUNDE.

 

So schaut das dann aus, wenn man seinen Personalasuweis zur vernichtung zurück gibt (man beachte Staatszugehörigkeit Bundesrepublik Deutschland):

 

Doch bevor man den Perso zurückgibt, sollte sich jeder über die Folgen informieren. 

Mustertext zur Rückgabe des Personalausweises.

 

“Personalausweis” ist Fälschung – Rückgabe und Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund

 

 

 

Vorname Familienname
Strasse Abs.
PLZ Ort, Abs.

 

Gemeinde Muster
Musterstrasse 22
123456 Musterhausen

 

Ich binVorname Familienname und habe im Jahr 2010 einen Personalausweis beantragt § 9(1) Personalausweisgesetz – PAuswG

 

PAuswG § 5 (2) lautet:

 

Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

 

1. Familienname und Geburtsname,

In dem empfangenen Personalausweis ist der Familienname nicht enthalten, damit ist dieser nicht konform dem Personalausweisgesetz. Unter Bezug auf BGB § 119,120, 121 erhalten sie diesen Personalausweis zurück. Ich verzichte damit auch auf die Staatszugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland und kündige den Vertrag aus wichtigem Grund. Weiterhin fordere ich die Vernichtung des zurückgesendeten Personalausweises und die schriftliche Bestätigung des Erhalts und der Vernichtung.

Weitere Konsequenzen wegen des Verdachts der Täuschung im Rechtsverkehr behalte ich mir vor (§267 I, §268 I, §269 I, §271 II, 273I Stgb)

 

Urteil von Arnesberg aus dem jahre 2012

 

 

Woher stammt die "Ausweispflicht"?

Die Ausweispflicht ist durch Hitler und seinen Nationalsozialisten eingeführt worden. Damit verbunden ist auch die Einführung des Namensänderungsgesetzes, welches heute noch in der Bundesrepublik Deutschland seine Anwendung findet, durch Verpflichtung, einen PERSONALAUSWEIS MIT VOR- UND (NACH)NAMEN zu führen. Dies war beginnend mit den sog. Kennkarten eine bekannte Rassendiskriminierung, welche auf die deutschen Völker bis heute zweckdienlich ausgedehnt wurde. Darüber hinaus wird jeder, der es zuläßt, als sog. "deutscher Staatsangehöriger", seit Einfürung durch die Gleichschaltungsgesetze Hitlers behandelt (Urteil des Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt vom 06.Januar 1947) (Tillessen-Urteil).

" ... Ich habe auch nicht einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, die nur in die Pflichten und Rechte einer Verwaltung im sog. Vereinigten Wirtschaftsgebiet eingetreten ist. Sie hat nicht zu richten und mir Schaden zu zufügen. Sie hat mich als Mensch und ius sanguinis Deutscher zu respektieren und zu schützen und nicht als sog. "deutscher Staatsangehöriger" oder sogar als Staatenloser mit der Bezeichnung DEUTSCH zu behandeln. Aufgrund des Millitär-Gesetzes Nr. 52 Artikel 1 Abs. 1 b) gelte ich, Staatsangehöriger des Deutschen Reiches, als nicht beschlagnahmt. Ich war mit keinem anderen Menschen im Kriegszustand und fördere den Frieden in der Welt. Darüber hinaus habe ich nie "gewählt" noch werde ich je eine Partei oder Regierungsform wählen, die mit diesem System etwas zu tun hat.

Die persönliche ausdrückliche Entscheidung und ausdrücklicher Wille ist in und von der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt zu respektieren und zu schützen. Dies wird mithin durch zwei höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht bekräftigt. ..."

BVerfGE 8, 81   Rn 22, 23

...“An die Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland (D nach Stand von 1937) nach dem 8. Mai 1945 knüpft Art. 116 Abs. 2 Satz 2 GG die Vermutung, daß der Betroffene auch den Willen hat, deutscher Staatsangehöriger zu sein. Diese gesetzliche Vermutung ist nur widerlegt, wenn ein "entgegengesetzter Wille" des Betroffenen festgestellt werden kann. Die Rechtslage ist hier eine andere als bei den Personen (und ihren Abkömmlingen), denen in den Jahren von 1933 bis 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit zwangsweise verliehen worden ist und die auch nach dem Zusammenbruch noch als deutsche Staatsangehörige gelten wollen. Für diese Personen hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß sie nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie nach 1945 ständig den Willen bekundet haben, als deutsche Staatsangehörige behandelt zu werden (BVerfGE 1, 322 [331]; 2, 98 [99]; 4, 322 [329 ff.]). (im Umkehrschluss gibt es Betroffene die eben nicht als Deutsche Staatsangehörige behandelt werden wollen)

Dieses Erfordernis kann aber nicht auf den unter Art. 116 Abs. 2 Satz 2 GG fallenden Personenkreis übertragen werden, weil bei ihm eine gesetzliche Vermutung für diesen Willen spricht. Im Rahmen dieser Bestimmung erhebt sich nicht die Frage, ob der Betroffene ständig den Willen bekundet hat, als deutscher Staatsangehöriger behandelt zu werden; es ist vielmehr umgekehrt zu fragen, ob der Betroffene einen dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht hat. Es kann dahingestellt bleiben, ob ein solcher Wille nur festzustellen wäre, wenn er ausdrücklich bekundet worden ist. Soll er aus einem schlüssigen Verhalten gefolgert werden, muß sich der Wille, nicht mehr deutscher Staatsangehöriger zu sein*, angesichts der zugunsten der Wiedergutmachungsberechtigten erklärten gesetzlichen Vermutung in diesem Verhalten völlig zweifelsfrei kundtun. (Mann muss nicht nur dies per Willenserklärung kundtun, sondern auch durch sein Tun und Handeln)

BVerfGE 23, 98   Rn 48, 51

d) Ist es der Sinn des Art. 116 Abs. 2 GG, den politisch, rassisch und religiös Verfolgten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht gegen ihren Willen aufzudrängen, so ist es folgerichtig, daß die deutschen Staatsangehörigen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge - sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben - als Deutsche behandelt werden, die ihre Staatsangehörigkeit niemals verloren haben.

Bei der in diesem Zusammenhang erforderlichen Feststellung dieses Willens und bei der Auslegung von Willenserklärungen hinsichtlich der (?) Staatsangehörigkeit ist zu berücksichtigen, daß die Verfolgten Deutschland nicht freiwillig verlassen haben. Die bloße Tatsache der Emigration kann daher nicht als Indiz für die Absicht, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben, gewertet werden.

Ebensowenig spricht für die Absicht der Verfolgten, ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben, daß sie sich dem Recht ihrer Gastländer angepaßt oder am Kampf gegen das nationalsozialistische Regime teilgenommen haben. Schließlich kann auch die Haltung des Gastlandes gegenüber den deutschen Emigranten und die ausländische Reaktion auf die nationalsozialistischen Ausbürgerungen nicht für die Beurteilung der Frage entscheidend sein, ob die Betroffenen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollten.

Nur wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Betroffenen nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes und im Bewußtsein der Möglichkeit, in ein freies, rechtsstaatlich-demokratisches Deutschland zurückkehren zu können, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch mehr hätten machen wollen, wird man annehmen können, daß sie auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten wollten."

Ebenfalls sehr lesenswert (Beschluß-2 BvR 842-77)

 

 

Ich empfehle aus eigener Erfahrung am besten alle Gesetzestexte zum Thema (die in Musterschreiben genannt und oben aufgeführte) auszudrucken und mitzunehmen. Diese wirken bei den Verwaltungsangestellten immer sehr beeindruckend, da sie selber von diesen Dingen serh oft keine Ahnung haben. Also helfen wir doch etwas zum Verstandniss. Einer in der Verwaltung/Amt/Behörde (nennens wir einfach mal so, wird sich aber immer auskennen und weiß Bescheid.

Recherchieren Sie bitte alle nach. Links sind jeweils alle placiert auf den Bildern. Recherchieren Sie selber im Internet. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Auch diese Sichtweise kann durchaus noch Verständnissprobleme in sich tragen, die Situation zu verstehen ist ohnehin sehr schwer. Ich habe nach besten Wissen und Gewissen diese Informationen zausammengetragen.


Es grüßt: Souverän Markus aus dem Hause H A N N E S

 

You Tube Gallery - Personalausweis

You Tube Gallery - Cestui Que Vie Act


 

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