Bund und BRD
Was bedeutet denn eigentlich BRD?
Die Geschichte der BRD oder die Deutschlands (Deutsches Reich) hat nach Kriegsende am 8. Mai 1945 einen enormen Wandel durchlaufen und heute ist es etwas schwer gemacht hier richtig durchzublicken. Wir werden mit Begriffen von Deutschland, DEUTSCHLAND, Bund, BUND, BRD konfrontiert und sollten erst mal einordnen wo diese denn überhaupt hingehören.
Wenn wir den BVerfGE 36,1 - Grundlagenvertrag von 1973 zur Hand nehmen, können wir schon mal beginnen, um uns nicht mit den kursierenden Falschdarstellungen stützen zu müssen:
Daraus resultierend kann abgeleitet werden:
Deutsches Reich = Deutsches Kaiserreich (Staatenbund)
Deutschland = Staat Deutsches Reich in den Grenzen von 1937
BRD bis 1990 = Deutschland im Geltunsgbereich GG Art.23, untersteht den Gouverneuren der Wetsmächte
DDR bis 1990 = gehört zu Deutschland (Mitteldeutschland), untersteht den Gouverneuren der Sowjetunion
Das steht in dem Grundlagenvertrag. man muss nur unterscheiden zwischen den Staat Deutsches Reich (3. Großdeutsche/Weimarer republik) und den Staatenbund Deutsches Kaiserreich (bis 1918). Hier werden absichtlich die Begriffsdefinitionen durcheinander gewirbelt, nur um Verwirrung zu stiften!
Betrachten wir auch noch, was das Völkerrecht dazu meint, abgebildet im Völkerrecht Band I/1, §14, Seite 145 ff
Die BRD bis 1990 existiert definitiv als Staatsfragement, allerdings nach Genfer Konvention Artikel 142.
Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD bis 1990
Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt.
Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10. Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.
Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:
Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.
In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit "Nein“ gestimmt und die mittel - und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen. (Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949)
Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.
Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:
Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß - Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland. (Beweis: BGBl Nr. 1,1949)
Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:
4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird. ( Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949)
Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze. (Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910)
Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein.
Was ist BRD ab 1990?
MIt den 2 + 4 Vertag wurden Verträge zwischen Wirtschaftsgebieten geschlossen und es wird vom vereinten Deutschland gesprochen. Betrachte man noch ist erkennbar, dass es einen Verwalter gibt und ein Vereinigtes Wirtschaftsgebiet:
Zum einen ist die Rede von einem Bund (ergänze mit Sitz in Bonn= Verwaltung der Allierten), der die besetzten Zonen entsprechend verwaltet und dem vereinigten Wirtschaftsgebiet (ergänze mit Sitz in Berlin= Sitz der NGO), das einen Staat quasi als Wirtschaftsgebiet, als Firma "übernommen" hat. Hier wurde jetzt nicht einer neuer Staat errichtet, sondern lediglich ein Wirtschaftsgebiet gegründet in Form einer NGO.
Deswegen gibt es auch Firmensitze wie der BRD Finanzagentur GmbH in Washington etc.
Deswegen wurden auch die Geltungsbereiche alle gelöscht, da diese mit dem Bund (als Verwalter) nicht mehr zu vereinbaren war.
Deswegen bringt es auch nichts, wenn man auf Geltunsgbereiche pocht, die gibt es nicht für eine NGO, es gelten nur noch Normen und Verordnungen.
Als Kennzeichen der Mitgliedschaft zu der BRD NGO dient der PERSONALausweis, der bei näherer Betrachtung 7 Schwingen hat:
In Deutschland existieren 3 Rechtskreise:
- 1.RuSTAG 1913 nach Genfer Konvention Teil4,
- Bund = Besatzer+verwaltung (6 Schwingen Adler),
- BRD = mit DEUTSCH eine Vermögensmasse und teilweise hoheitlich befugt (7 Schwingen Adler)
Vielleicht wird nun die Bedeutung des Personalausweises deutlich.
Wie gelangt man denn in die BRD in Form der NGO?
Auch dies ist umfassend geregelt und passiert aus Unwissenheit auf freiwilliger Form. Das GG art 116 Abs.2. ist hier von besonderer Bedeutung:
Mit den Antrag auf den PERSONALausweis wird ein anderer Wille bekundet, sodass man freiwillig um Aufnahme in dem vereinten Wirtschaftsgebiet ersucht. Die NGO Bundesrepublik Deutschland ist territorial überall dort in dem Maß für ihre Personalausweisträger zuständig, wo dies durch international akzeptierte Vereinbarungen gültig vereinbart wurde und wird. Diese Vereinbarungen stehen immer in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Anforderungen der Vertragsparteien der Verträge von Verona. Gleichgültig, ob dies menschenwürdig ist, oder nicht.
Solange die Träger der Personalausweise der NGO Bundesrepublik Deutschland, nicht qualifiziert widersprechen, ist die NGO der Bundesrepublik Deutschland auf dem ihr zugestandenen Territorium, das in der Präambel der Geschäftsbedingungen (Grundgesetz) benannt ist, und dem die Vertragspartner von Verona bisher nicht widersprochen haben, zuständig.
Allerdings ist sie nur für die Personalausweisträger die Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Begriff Zuständigkeit bezieht sich auf alle Verwaltungstätigkeiten.
Warum wissen das nicht mehr Menschen?
Nun es ist wohl so, dass dieses Gebilde wohl die Vorstufe der EU ist, welches in Form eines Wirtschaftsgebietes heute geführt wird, so dass man die ganze Wirtschaftszone der EU einfach unter Kontrolle hat. Die USA is das bereits, jetzt kommt die EU hinzu und weitere sind wohl geplant.
Das der Mensch darin nur die Rolle des Arbeiters hat, ist momentan noch nicht vielen bewusst, aber die Menschen werden so allmählich in das ganze hineinerzogen. Dass diese Umerziehung der Deutschen stattgefunden hat, ist eigentlich auch kein Geheimniss, man muss es nur wissen und sich dazu informieren:
US Propaganda in Deutschland - Ein Volk wird umerzogen Teil 1 von 3
Diese Sendung ist von der WDR veröffentlicht. Es ist auch wiederum Propaganda für die USA/usA . Also bitte nicht auf bare Münze nehmen, sondern lediglich den Fakt heraussehen, wie diese Umerziehung gemacht wurde, und dass diese stattfand. Mit dem nötigen Hintergrundwissen, kann sich jeder selber seinen Reim daraus machen.
Unbedingt auch Teil 2 und Teil 3 anschauen.
Auch sind diese Fakten bereits seit 1945 bekannt, die Menschen wurden halt einfach abgelenkt und desinformiert. Carlo Schmid hat es bereits 1949 abgesprochen.
Da dieser für die Beurteilung der Lage in Deutschland unendlich wichtige Redetext nur schwer zugänglich ist (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff. im Archiv des Bundestages stehen die Protokolle gebunden im Büro von Günther J. Weller), werden daraus die wesentlichen Passagen nachfolgend wiedergegeben:
Zitate Anfang Prof. Dr. Carlo SCHMID:
Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.
Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ...
Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.
Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.
Was ist nun die Lage Deutschlands heute?
Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. .... Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das Deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der Deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
..... Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein Deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das Deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.
.... Desorganisation des Staatsapparats ist ... nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach. ....
..... Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das Deutsche Volk ist - und zwar als Staatsvolk - erhalten geblieben.
Gestatten Sie mir hier ein Wort zum "Staatsvolk". Es hat sich in dieser Hälfte Deutschlands ungemein vermehrt durch die Flüchtlinge, durch Millionen Menschen, die ausgetrieben wurden aus Heimaten, in denen ihre Vorfahren schon seit Jahrhunderten ansässig gewesen sind. Man sollte in der Welt nicht so rasch vergessen, was damit geschehen ist!
Denn wenn wir hier es zu schnell vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen aus unserem Bewusstsein verdrängen sollten, könnte es geschehen, dass einige Generationen später das Verdrängte in böser Gestalt wieder aus dem Dunkel des Vergessens emporsteigen könnte!
Man sollte gerade im Zeitalter der Nürnberger Prozesse von diesen Dingen sprechen!
Freilich wissen wir genau, dass die Austreibung von Bevölkerungen nicht von den Siegern dieses Krieges, sondern von den Nationalsozialisten erfunden worden ist und das, was bei uns geschah, lediglich das Zurückkommen des Bumerangs ist, der einst von hier ausgeworfen wurde. Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach dem Kriege geschehen ist, auch Unrecht ist!
Es gibt ein französisches Sprichwort. "On n'excuse pas le mal par le pire" "Man rechtfertigt das Böse nicht durch den Hinweis auf ein noch Böseres."
Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu o r g a n i s i e r t werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich ....
... Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte inner Deutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf Deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. .....
... Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. .... Die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.
So wird man für die Frage, ob interventionistische Maßnahmen von uns als "Recht" anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben.
Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das Deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch dass das Deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!
... Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der Deutschen Volkssouveränität blockiert haben. An und für sich ist die Volkssouveränität, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, dass dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Ausübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen. .....
.... Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!
Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als daß die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte Deutsche Volk kann "volkssouverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. .....
.... Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. .....
.... Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der Deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben Deutscher Befugnisse!
Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!
Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.
Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.
Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.
Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten Deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen.
Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf Deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das Deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine "Verfassung" gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen.
Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.
Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.
... Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:
Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom Deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt." (Sehr richtig!)
Zweitens: Für das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass es geschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts über seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist räumliches Offensein möglich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen können und, wie ich glaube, auch müssen.
Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil Deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss; wobei die Frage noch zu klären sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als möglich erschweren.
....
Zitate Ende!
Urkundsbeweis: Das umgesetzte Grundgesetz als Besatzerdiktat
Wenn auch die Erfüllungsgehilfen der Siegermächte in den BRD-Organen auf das kurze Gedächtnis eines zum Untergang vorgesehenen Deutschen Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit setzen, so konnte doch das Ergebnis der völkerrechtswidrigen Besatzerwillkür nach der Aufzwingung von Grundgesetz und so genannten Länderverfassungen noch nicht entgültig aus der Nachkriegsliteratur gelöscht werden.
Aus dem Vorwort eines frühen Grundgesetzes für Volksschüler wurde die vorstehende Abbildung entnommen. Sie zeigt, dass weder deutsche Bundesorgane als abhängige Besatzungskonstrukte, bzw. Verwaltungseinheiten, noch manipulierte, durch die Siegerpresse informationsbeschränkte Wähler freie Entscheidungen im Wege der völkerrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechte treffen konnten.
Aus einem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom März 1973, Kompass Buch- und Zeitschriftenverlag GmbH, 29. Auflage, ist die folgende Abbildung entnommen:
Urkundsbeweis: Berlin wird auch nach dem GG nicht durch die BRD regiert
In der und für die Reichshauptstadt des Deutschen Reiches Berlin galt trotz aller widersprüchlichen Behauptungen des Bundesverfassungsgerichtes und der BRD-Organe auch nach der "Berliner Verfassung" vom 01.09.1949 das Grundgesetz nach den vorgehenden Bestimmung der Alliierten kraft Kriegsrecht nur, soweit nicht aus der Besatzungszeit stammende und noch aufrechterhaltene Maßnahmen der westlichen Alliierten seine Anwendung beschränken.
Daran hat sich bis heute nichts geändert, weil auch der falsch so bezeichnete Einigungsvertrag, der tatsächlich ein weiteres Ergebnis eines Diktates der Siegermächte darstellt, z. B. jeglichen verläßlichen Rechtsschutz gegen Besatzerwillkür und Enteignung untersagen möchte.