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GEZ

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Was ist denn Bitte das GEZ?

Wenn man sich diese Grafik anschaut, dann dürfte klar werden, dass es mit einer freien Redaktion nichts mehr zu tun hat. Mit über 45% haben die Parteien Einfluss auf die Sendergestaltung, und dabei sind lediglich die großen "Volks"parteien wie SPD und CDU/CSU am Diktieren.

 

Neues zum Thema GEZ

Es gibt auch schon Urteile zu den unbegründeten Forderungen der ARD und ZDF Beitragservice

Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.

Einfach mal druchlesen und mit den eigenen Briefen vergleichen und schaun, ob man dieses Urteil als Grund angibt, das man die Forderugen nicht begleichen will

LG Tübingen · Beschluss vom 19. Mai 2014 · Az. 5 T 81/14

 

Gutachten zum Beitragsservice

Im Oktober 2014 wurde im Auftrag der Regierung ein Gutachten fertig gestellt, dass dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk, und dessen Finanzierung durch die Zwangsgebühr, quasi die Existenzberechtigung aberkennt.
Das Gutachten wurde erst jetzt, kurz vor Weihnachten.2014, öffentlich bekannt gegeben, und kann auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen downgeloadet werden.
KLICK-> www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html

Einfach Bezug auf das Urteil nehmen und die Zahlung verweigern.

 

Allgemeines Musterschreiben an den ARD udn ZDF Beitragsservice.

 

Auf der Facebookseite (öffentliches Profil - selber braucht man kein Facebook Konto!!) können mehr Inhalte zum Thema eingesehen werden.

 

Selbst das Bundesverfassungsgericht urteilt über den Fernsehrat

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 25.03.2014 - 1 BvR 1/11, 1 BvR 4/11) hat im Streit um den ZDF-Staatsvertrag ein Urteil gesprochen. Demnach ist dieser in großen Teilen verfassungswidrig. Im Verwaltungs- und Fernsehrat muss der Anteil von Politikern nun reduziert werden. Dazu kann man hier etwas mehr lesen: http://www.dwdl.de/nachrichten/45187/zdfstaatsvertrag_ist_teilweise_verfassungswidrig/

 

Die Folge aus dem Urteil

Politiker aus CDU und SPD haben beschlossen, den Spruch des Bundesverfassungsgerichts glatt zu ignorieren und die Rundfunkräte des ZDF weiter mehrheitlich unter staatlicher Kontrolle zu halten. Dies ist ein schwerer Schlag gegen die innere Pressefreiheit im ZDF und widerspricht der vom Höchstgericht geforderten Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Sender. Lesen Sie mehr dazu hier

Nun muss man sich ja echt fragen, was das ALLES zu bedeuten hat.

 

Ergo fassen wir kurz zusammen:

Der Staatsvertrag ist nicht gültig. Die angebliche "Politik" hält sich nicht an die Urteile derer Gesetzmäßigkeit. Es wird sich auf eine Verfassung berufen, die keine ist. Es wird ein Zwang ausgeübt, der einer wahren Demokratie nicht würdig ist, und eher an eine Dikatur erinnrt.

 

Was zu tun übrig bleibt

Nun ist es ja so dass sogar das BGH ein Urteil gesprochen hat, die Beteiligten das ganze zu genüge wissen, aber es wird stetig unterlassen eine Änderung herbeizuführen. Das erinnert doch irgendwie an den Artikel 20 Abs. 4 des GG:

Und gemäß eines Grundgesetzes, bleibt nun übrig, den Art. 4 umzusetzen. Und das muss ein mündiger "Bürge" der BRD nunmal machen, aber bitte mit Verstand. Nur zu sagen, ich zahle das nicht, reicht nicht, denn die Menschen sind der Willkür der "Politk" Marionetten ausgesetzt.

Unsere angeblichen "Volksvertreter" lassen immer mehr erkennen, das sie nicht im Interesse des Volkes handeln, sondern anderweitig orientiert sind, bzw. beherrscht sind.

 

In diesem Vortrag ist alles sehr gut erklärt

Der 10 Punkte Plan für die GEZ

This text will be replaced

 

Fakten zur GEZ

Nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie können uns nichts sagen, keine Verstreckungsunterlagen beauftragen, noch den Bürger für irgendetwas verpflichten. Als Gemeinschaftseinrichtung:

Aus Impressum: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216

Was darf sie tun:

Sie handeln nach Handelsrecht. Sie dürfen Angebote senden, Dienstleistungen anbieten, verträge abschließen und kündigen, bei Zahlunsgversämnisse Mahnung erstellen.

Was darf ARD /ZDF nicht:

Nach dem Verwaltungsverfahrensrecht arbeiten, keine Bescheide ausstellen (darf nur ein Amt), niemanden Zwangsanmelden oder Vollstreckungen beauftragen.

 

Nach Handelsrecht muss im Falle eines Zahlungsverzuges

  1. Ein ordentliches Mahnverfahren erstellt werden
  2. ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden
  3. der Rechtsanwalt über das Gericht Klage einreichen
  4. Gericht beauftragt die Pfändung

 

ARD/ZDF erdreisten sich eine Pfändung zu beauftragen. Völlig ohne Namen. Keine Firma darf ohne Unterschrift eines Richters eine Vollstreckung einleiten.

 

Bitte auch unbedingt zum Thema lesen:

 
 

Musteranschreiben an den Beitragservice:

 

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für ZwangsangemeldeteIch habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Max Mustermann

Rechtsbehelfsbelehrung: 

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. </Zitat Ende>
 

 

 

 

 

 

 

 

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