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Weltpostvertrag

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Besatzungsstatus kann auch Vorteile haben

Um Geld zu sparen, und Briefe für 6 Cent zu verschicken:

  • die Postleitzahl von Empfänger und Absender in die [viereckige Klammer] setzen. Und…
  • unter die Empfängeradresse den Zusatz “non domestic F.R.G.” = nicht innerstaatlich, Federal Republic of Germany

keiner weiß es, aber nach immer noch gültigen Weltpostvertrag können Briefe bis 20 g für 3 Cent verschickt werden. Wichtig: unter der Briefmarke unbedingt Datum und Unterschrift. Eigentlich sollte die PLZ in eckige Klammern gesetzt werden.

Siehe Punkt 6 im Weltpostvertrag: http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1145517132.pdf

Post (Briefe und Päckchen) sehr günstig und sogar kostenfrei* versenden

Immer mehr Menschen in diesem Land werden von dem Gefühl geplagt, daß hier etwas nicht stimmt. Immer öfter kommen Beweise ans Licht, daß die BRD ein besetztes Land ist (Obama 2009: „Germany is an occupied country and it will stay that way.“), keine Souveränität besitzt (sondern diese den eigenen Bürgern gegenüber nur vortäuscht), sie eine Staatsangehörigkeit „deutsch“ ausstellt, die auf eine Verordnung aus dem Jahre 1934 fußt, usw. Auch bekannte Köpfe wie Gregor Gysi geben inzwischen offen den Besatzungsstatus zu. 
Ein weiteres Indiz für diese Situation kann aber jeder selbst erkennen, indem er einen Brief an einen Freund schreibt und diesen mit nur 4 Cent beklebt. (Anleitung im folgenden Text)
Grundlage scheinen das Reichspostgesetz und der Weltpostvertrag zu sein. Da wir einerseits besetztes Land sind, die BRD nur ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten ist und keine hoheitlichen Befugnisse besitzt, besagtes Reichspostgesetz zu ändern und andererseits das „Deutsche Reich“ niemals untergegangen ist, gelten international auch seine Gesetze weiter.

Wie funktioniert dies nun genau?

69 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs wird Kriegsgefangenen-Post unentgeltlich zugestellt. Bis heute.  Keine Briefmarke, nichts. Der Empfänger traut den Augen nicht: „Service des prisonniers de guerre – Kriegsgefangenenpost gebührenfrei”, heißt es rot auf weiß in der rechten oberen Ecke des Umschlags. Französisch, weil es die Weltpostsprache ist. Keine alltägliche Sendung. Fürwahr.
Hansjörg Kalcyk, Sprecher vom Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in München, versteht die Nachfrage nicht. Er kennt es nicht anders: „Für uns ist das Alltag. Jedes Jahr sind es etwa 20.000 Poststücke, die wir auf diese Weise (portofrei) verschicken.”

Warum das so ist?

„Das richtet sich nach den Genfer Konventionen, der der Weltpostvertrag angeschlossen ist”, sagt Rainer Erzner, Sprecher der Post in Nordrhein-Westfalen. 196 Staaten sind den Abkommen, die zum humanitären Völkerrecht zählen, beigetreten. Die gebührenfreie Sendung gilt auch in der Gegenwart. Beispiele aktueller Fälle sind selten.

Eine Sendung dieser Art fällt, anders als in den 50er und 60er Jahren, auf.” Die Post verfügt  über keinen entsprechenden Stempel. Organisationen, die einen humanitären Auftrag haben, richten ein entsprechendes Klischee auf der Frankiermaschine ein.  Dazu berechtigt ist auch der Internationale Suchdienst (ITS) in Bad Arolsen. Er führt eines der größten  Archive aus der Zeit des dritten Reiches, dokumentiert das Schicksal von Millionen Opfern und hilft bei der Forschung seine Briefe mit einer anderen möglichen Variante auf dem Umschlag: Interniertenpost-Service des internés.

(Artikel gekürzt und mit einem Zusatz von PRAVDA.TV versehen, das Original vom 19.12.2008 von Joachim Karpa ist hier nachzulesen:
http://www.derwesten.de/wp/panorama/63-jahre-nach-dem-krieg-ist-post-portofrei-id1087959.html)

 

Bezeichnungen und Kenntlichmachung der Post:

Adresse des Empfängers:
Vorname(n) Name
Straße Hausnummer
[Postleitzahl] Ort (Achtung! Die Postleitzahl muß unbedingt in eckige Klammern!)
Land (bei Sendungen innerhalb des Deutschen Reiches sollte hier, da die BRD de jure für Reichsangehörige
Ausland ist, „non domestic F.R.G.” (= nicht innerstaatlich, Federal Republic of Germany) stehen, muß aber nicht. Auch Briefe ohne diesen Zusatz kommen an.)

Adresse des Absenders:
Vorname(n) Name
Straße Hausnummer
[Postleitzahl] Ort (Achtung! Auch hier muß die Postleitzahl unbedingt in eckige Klammern!)

 

Das Frankierfeld (rechte obere Ecke des Briefes)

Variante 1:
2x 2-Cent Briefmarken aufkleben

Da wir die Post nicht unnötig schädigen wollen, sollte für private Post diese Variante Verwendung finden.

Variante 2:
Aufdruck/Aufkleber/Aufschrift „Service des prisonniers de guerre - Kriegsgefangenenpost - gebührenfrei”,

(siehe obiges Foto, hier kann noch direkt darunter handschriftlich das Datum und ein Namenszeichen vermerkt werden).

Diese Variante sollte bei Schreiben an „Behörden“ und an Bedienstete von solchen verwendet werden.

Variante 3:
Aufdruck/Aufkleber/Aufschrift „Service des internés - Interniertenpost - gebührenfrei”,

(Auch hier kann noch direkt darunter handschriftlich das Datum und ein Namenszeichen vermerkt werden)

Diese Variante sollten wir schnellst möglich allen inhaftierten „Gesinnungsverbrechern“ in den BRD-Internierungslagern zukommen lassen, denn wenn diese Briefe schreiben wollen, bekommen sie das Porto von ihrem Taschengeld abgezogen.


Hier noch ein paar Aufklber als Vorlage oder zum Ausdrucken, damit wir unsere Kriegsgefangenen Post auch nach Recht von DEUTSCH befördert bekommen

oder als A4 Bogen pdf dowload

 

 

Rechtlicher Hintergrund der Kriegsgefangenenpost

Geht man sogar nach dem Recht für Kriegsgefangene, müssen die Briefe gar nicht frankiert werden.

 

Hagener Landkriegsordnung zu Kriegsgefangenen

Gemäß HKLO Art.2/16 ist die Beförderung der Post klar geregelt

Auch in dem Entwurf eines Gesetzes Drucksache 14/7977 zu den Verträgen vom 15.9.1999 des Weltpostvertrages ist es ganz klar auf Seite 36, Art.8 Absatz3 geregelt

 

 

Auch im Weltpostvertrag vom 14.9. 1994 ist dies klar und unter Art. 7 Abs.3 deutlich geregelt

[…]
3. Kriegsgefangene und Zivilinternierte
3.1. Briefsendungen, Postpakete und Sendungen der Postfinanzdienste, die entweder unmittelbar oder durch Vermittlung der in der Vollzugsordnung genannten Stellen an  Kriegsgefangene gerichtet sind oder von diesen abgesandt werden, sind von allen Postgebühren mit Ausnahme der Luftpostzuschläge befreit. In einem neutralen Land aufgenommene und internierte Kriegsteilnehmer werden bei der Anwendung der vorstehenden Bestimmungen den eigentlichen Kriegsgefangenen gleichgestellt.
3.2. Die in Absatz 3.1 vorgesehenen Bestimmungen gelten auch für Briefsendungen, Postpakete und Sendungen der Postfinanzdienste, die entweder unmittelbar oder durch Vermittlung der in der Vollzugsordnung genannten Stellen aus anderen Ländern an Zivilinternierte im Sinne der Genfer Konvention vom  12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten gerichtet sind oder von diesen abgesandt werden.
[…]

3.4.
Pakete werden bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm gebührenfrei befördert. Das Höchstgewicht wird für Sendungen, deren Inhalt unteilbar ist, und für Sendungen, die zwecks Verteilung an die Gefangenen an ein Lager oder dessen Vertrauensleute gerichtet sind, auf 10 Kilogramm heraufgesetzt.
[…]


 

Vielleicht sollte man der Deutschen Post AG an Artikel 4 des Gesetzesentwurfes vom 15.9.1999 Artikel 4, Seite 5 erinnern, der da lautet

 

Quellen:
Weltpostvertrag:  http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1145517132.pdf   
Weltpostverein:  http://www.upu.int/
Umrechnungskurs 2013: http://www.dhl.de/de/paket/information/privatkunden/erklaerung-zur-haftung-nach-weltpostvertrag.html


Es gibt hier auch ein Gerichtsurteil:

1. Die Berufungsbegründungsschrift ist wirksam unterzeichnet, wenn sie von einem - selbst zum Kreis der postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten der berufungsführenden Partei gehörenden Rechtsanwälte mit dem Zusatz "Diktiert von Rechtsanwalt Dr. L..... und in seiner Abwesenheit unterzeichnet" unterschrieben wird.

2. Art. 25 § 3 Satz 1 WPV 1994 gewährt ebenso wie die wortgleiche Bestimmung des Art. 43 § 3 Satz 1 WPV 1999 der Bestimmungsverwaltung einen selbständigen Zahlungsanspruch auf die Inlandsgebühren, der in erster Linie gegen den Absender gerichtet ist und für den Fall, dass der Absender nicht in Anspruch genommen werden kann, gegen die Einlieferungsverwaltung geltend gemacht werden kann.

3. Dieser Zahlungsanspruch der Bestimmungsverwaltung steht nicht unter der Voraussetzung, dass der Absender und die Einlieferungsverwaltung vor Weiterleitung der betreffenden Postsendungen unter angemessener Fristsetzung fruchtlos zur Zahlung der Inlandsgebühren aufgefordert worden sind.

4. Der Begriff der "Inlandsgebühren" in Art. 25 § 3 Satz 1 WPV 1994 und Art. 43 § 3 Satz 1 WPV 1999 ist gemeinschaftsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Bestimmungsverwaltung lediglich das um die Endvergütung verminderte Inlandsporto verlangen kann.

5. Die deutsche Bestimmungsverwaltung nutzt ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Briefzustellmarkt im Sinne von Art. 82 Abs. 1 lit. a) EG missbräuchlich aus, wenn sie für die Zustellung eingehender grenzüberschreitender Briefpost die Inlandsgebühren in voller Höhe fordert, sofern diese die durchschnittlichen Kosten für das Weiterleiten und Zustellen grenzüberschreitender Briefsendungen einschließlich einer angemessenen Gewinnspanne um 20 % übersteigen.

6. Dem Vorwurf des Preismissbrauchs kann nicht mit Erfolg entgegen halten, dass die Höhe der Inlandsgebühren durch die zuständige Regulierungsbehörde genehmigt worden ist.

7. Der Verstoß gegen Art. 82 Abs. 1 lit. a) EG führt gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit der in Rede stehenden Inlandstarife. Nach dem Grundsatz der effektiven Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbots beschränkt sich die Unwirksamkeitsfolge allerdings auf den missbräuchlich überhöhten Entgeltbetrag. Im Wege der Vertragsanpassung ist das Inlandsporto auf das zulässige Maß herabzusetzen.

BGH – Urteil, I ZR 273/02 vom 03.03.2005

 

Die Haftung der Deutschen Post AG beim Verlust eines bei ihr aufgegebenen Wertpakets, das für einen Empfänger in einem anderen den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins beigetretenen Staat bestimmt ist, ist der Höhe nach auf den vom Absender angegebenen Wert beschränkt (Ergänzung zu BGHZ 153, 327 ff.).

 

Wer bis hierher gelesen hat wird nun auch noch feststellen müssen, dass die Post reagiert hat und aufgrund der rasanten Verbreitung dieser Nachricht, eine Gegendarstellung, siehe Kommentar Stechmücke, veröffentlicht hat.

Und noch ein persönlicher Hinweis in eigener Sache: Sämtliche Quellen und Bilder sind auf mehreren Servern hinterlegt. Auch wenn wieder sämtliche Informationen aus den "öffentlichen" Stellen verschwinden, liegen diese noch als Kopie vor!!!

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