Staatsangehörigkeitsurkunde
Wie holt man sich seine Staatsangehörigkeit zurück?
Nachdem nun durch die vorigen Infos durch etwas Wissen und Verständniss für die Notwendigkeit für diesen Schritt dargelegt wurden, kann hoffentlich jeder erahnen, dass es wichitg ist, sich seinen Abstammung bestätigen zu lassen. Auch wenn es Menschen gibt, die es durch durch eine eigene Willensbekundung umsetzen, sollte man jedoch verstehen, dass wir uns hier in einen rechtlichen Gefüge bewegen, der diesen Schritt notwendig macht. Auch wenn der Wille des Menschens unantastbar ist, so haben wir einen Vertrag geschlossen und gemäß Art 116 GG Abs. 2 unsere Staatsangehörigkeit aufgegeben und die Mitgliedschaft in der BRD Verwaltung beantragt und unterliegen dem Handelsrecht. Und gemäß dem Handelsrecht muss da der Mensch wieder raus.
Folgende Punkte müssen abgearbeitet werden:
- Alle Abstammungsurkunden (nicht Geburtsukunden !) von sich, seinem Vater und ggf. seinem Großvater (möglichst durchgängig in männlicher Linie !) bis vor 1914 zurückgehend besorgen und beglaubigen lassen (hiervon mindestens je 1 besser je 2 beglaubigte Kopien anfertigen
- Bei seinem Geburtsstandesamt seinen Geburtsschein holen (nicht Geburtsurkunde !!) ("....als Mutter den Knaben/Mädchen mit Namen..... geboren !") und ebenfalls möglichst 2 beglaubigte Kopien erstellen
- Patienten-/Personen-Verfügung notariell ausstellen und in 2 - 3 Kopien ausgestellt beglaubigen lassen... eine Kopie zusätzlich bei LG apostillieren lassen !
- Beim Ausländeramt seiner Gemeinde den Staatsbürgerschaftsantrag gemäß GG § 116 (1) mit Anlagen (Vorfahren) samt beglaubigte Kopien zu Punkt 1 beilegen und einreichen....
- Den Staatsbürgerausweis (Gelber Schein) beim Ausländeramt seiner Wohnsitzgemeinde abholen.
- Beim BVA unter Beilage einer Kopie des Gelben Scheins und des Reisepasses bzw. (noch vorhandenem) BPA (Personalausweis) den persönlichen EStA-Auszug beantragen.
- Nach Erhalt des EStA-Auszuges sofort Widerspruch gegen den Gelbenschein beim Ausländer-Amt seiner Gemeinde einreichen mit dem Vermerk: die Staatsangehörigkeit sein falsch ausgestellt - mit Empfangsbestätigung durch die Gemeinde !!!
- EstA-Eintrag kontrollieren und ggf. auch hier per Einschreiben und Rückschein Einspruch erheben !
- Nationale und internationale Geburtsurkunde beantragen und die internationale beim LG apostillieren lassen.
- Lebenderklärung vor dem Standesamt des seiner Wohnsitz-Gemeinde erklären - aber erst jetzt !
- Das alles (1-10) zusammen bündeln und und zwei Kopien anfertigen und diese notariell beglaubigen lassen !!!
- Personalausweis beim Einwohnermeldeamt zurückgeben gegen Empfangsbestätigung mit Erklärung (Mustertext folgt) und Reisepass (der grüne mit den 6 Schwingen) beantragen (der ist schon sehr hilfreich !) und dann eine Vollauskunft bei seiner Gemeinde beantragen.
geschafft.... und dann ist man TeilHABER am Deutschen Reich (Kaiser) und weiterhin TeilNEHMER in der BRD Damit hat man alle Vorteile der BRD aber keinen der Nachteile - denn man hat sich in der BRD sein "Recht-auf-Recht" strikt nach Gesetz erkämpft !!
Im Vorfeld kann hier in einem sehr anschaulichen Werk nachgelesen werden, um was es denn genau geht: Vom Personal der BRD zum souveränen Mensch
Vorbereitungsphase
Was wird alles benötigt für den Antrag auf die Staatsangehörigkeitsurkunde
– eigenen aktuellen Auszug aus dem Geburtenbuch/Geburtsurkunde, evtl. international, beglaubigt
– Geburtsurkunde des Vaters und Eheurkunde der Eltern, beglaubigt
– Geburtsurkunde des Vaters und Eheurkunden der Vorfahren bis vor 1913, beglaubigt
WICHTIG: Bei eheliche Kindern immer väterlicher seits ableiten, bei unhelichen Kindern mütterlicher seits (solnage bis wieder eine Eheschließung staatfand!)
Über die Standesämter können bis 1871 die Geburtsurkunde beantragt werden. Vor 1871 bei den Pfarrämtern. Kosten je Urkunde ca. 15 EURonen. Wer gar nix von den Eltern hat, einfach mit dem eigenen Auszug aus dem Geburtenbuch anfangen und dann mit den Standsämtern telefonieren. In der Regel sind diese sehr zuvorkommend.
Menschen können niemanden (an)gehören, weil sie Schöpfer sind – beseelt und mit freien Willen versehen!
1. Anträge ausfüllen
Beim Antrag ausfüllen, muss nur auf ein kleines Detail geachtet werden. Die richtigen Staaten angeben. Also Königreich Preussen, Königreich Bayern etc...:
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) - für Kinder bis 16 Jahre
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) - für Personen ab 16 Jahre
F/FK- Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis)
alternativ Link zu Bundesverwaltungsamt
2. Patientenverfügung, Widerspruch, Beglaubigung, Lebenderklärung und Willenserklärung
Dieser Punkt ist wichtig, da die BRD nur STAG ausstellen kann, die zwar nach RUSTAG ausgerichtet sind, sofern richtigen Antrag gestellt, aber die Urkunde beruft sich auf den 5.2.1934 (Weimarer Republik). Nachdem das rein rechltich gar nicht möglich ist (wegen den Putsch der SPD vom 9.11.1918), ist es aber besser sich nochmals abzusichern, deswegen Widerspruch, da die STAG sonst anerkannt wird (ähnlich dem Perso).Warum Widerspruch einlegen?
Nachdem der Antrag gestellt und vom Verwaltungsangestellten geprüft wurde, erhält man die Urkunde mit den Wortlaut zur Staatsangehörigkeit der wie folgt lautet:
„... Antragsteller(in) ... ist deutsche(r) Staatsangehörige(r).“
Der anzuwendenden gesetzlichen Regelung: § 4 Abs. 1, Halbsatz 1, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 wurde jedoch im Antrag (wenn nach RUSTAG 1913 ausgefüllt) entsprochen. In eben diesem Gesetz ist in § 3 festgelegt, welche Staatsangehörigkeit man durch Abstammung – siehe § 4 – erlangt, nämlich die in einem Bundesstaat. Somit trifft für die Person § 1, Halbsatz 1 desselben Gesetzes (RuStAG, Stand 1913) zu:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ... [besitzt.]“
Da der Antragsteller Deutsche ohne Staatsangehörigkeit ist, müßte die korrekte Bezeichnung lauten:
Antragsteller(in) ist Deutscher mit Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen/ oder Bayern/oder Württemberg/oder Baden etc....
Eine solche Formulierung wäre auch konform mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 (2 BvF 1/73) und vom 21.10.1987 (2 BvR 373/83).
Deswegen muss man einen Widerspruch am besten bei der Verwaltungsangestellten direkt abgeben und bestätigen lassen und nochmals per Einschreiben abschicken. Ein Musterschreiben ist hier zum download bereitgestellt:
Welcher Abs. des GG Art 116 ist für uns anwendbar, Abs. 1 oder Abs. 2?
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes belegt eindeutig, daß für uns Deutsche der Art. 116, Abs. 1 der Richtige ist. Die Anwendung von Art. 116, Abs. 2 würde zur Erteilung der "Rechtsstellung als Deutscher" führen, die keinem Deutschen ausgestellt wird. Im Übrigen brauchen wir keine Rechtsstellung als Deutsche, denn wir sind "Original" (= RuStAG-) Deutsche.
Willenserklärung
Willenserklärung Novertis.pdf (sollte aus meiner Sicht etwas überarbeitet werden, für den der sich in der Materie auskennt)
Lebenderklärung
Beglaubigung
Nochmals zur Info, wir sind von rechtsnormen umgeben. Somit müssen wir aus einen Stück Papier eine Urkunde machen, ein Dokument. Deswegen die Beglaubigung der Apostille gemäß Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigüng vom 19. Jänner 1961, BGBL. Nr. 27119683. Nach Erhalt der Urkunde
im Zuge der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit werden die Daten an das BVA (Bundesverwaltungsamt) übermittelt. Aber ebenso wird ein entsprechender Vermerk in dem, für eure Person zuständigen, Melderegister eingetragen. Auch hier habt Ihr die Möglichkeit, ähnlich wie beim EStA Register, euch einen Auszug zu beschaffen um festzustellen ob auch im Melderegister alles eingetragen ist.
Wendet euch dafür einfach an den “Beamten” der euch euren Stag-Ausweis ausgestellt hat, unter Berufung auf Art. 9 Bayerisches Meldegesetz
Denn laut stag § 33 (5) muss auch im Melderegister ein Eintrag vorgenommen werden!
4. Die große Frage nach den WARUM man das machen soll
Darstellung der Rechtlosstellung, Statusminderung und außergewöhnlichen Belastungen des noch namentlich kooperierenden Treunehmers in der Bundes- Treuhandverwaltung (Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes) :
- Verlust des Rechtes auf Rechtsfähigkeit als natürliche Person
– Verlust des Rechtes auf Souveränität deutscher Stämme und Völker (Preußen, Bayern, Sachsen, Thüringen usw.)
– Verlust des Rechtes auf Heimat und Mutterland
– Verlust des Rechtes auf Wahrheit
– Verlust des Rechtes auf eine Verfassung
– Verlust des Rechtes auf einen schützenden Staat in Verbindung mit einem selbstbestimmten und legitimierten Staatsrecht
– Verlust des Rechtes auf die ursprüngliche Staatsbürgerschaft der Nachfahren deutscher Stämme und Völker (Preußen, Bayern, Sachsen, Thüringen usw.)
– Verlust des Rechtes am NAMEN über die Statuierung als Treunehmer und die REGIS tratur der Kolonialbehörden ab Ausstellung der Geburtsurkunde
– Verlust des Rechtes auf die Unversehrtheit des Körpers
– Aufnötigung einer Steuer-ID und einer Steuernummer für die Verwaltung des Menschen als Personal
– Aufnötigung der Staatsangehörigkeit “deutsch” seit Gleichschaltung aller deutschen Völker durch Adolf Hitler 1934
– Aufnötigung eines schuldenbasierenden Privat-Geldes inkl. der Verweigerung des Rechtes auf ein leistungsbasierendes Gemeinschafts-Geld für die Entwicklung von Gemeinwohl und Gemeinsinn
– Raub des Vaterlandes (Status privati regionem) inkl. dem Mißbrauch als Kriegssklave im Status c.d.m. ( capitis deminutio maxima – Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit)
– Verweigerung der Verwirklichung des natürlichen und berechtigten Bedürfnisses auf energetische/monetäre Sicherheit
– Verweigerung von Gesamt-Volksentscheiden z.B. über eine aktuelle Verfassung seit 1919/1949/1990
– Verweigerung der streitigen Gerichtsbarkeit (basierend auf Tatsachen und nicht auf Sachverhalten)
– Verweigerung eines Lebens als beseelte, lebendige, bewußte, natürliche und selbstbestimmte menschlich geistige Wesenheit nach dem Naturrecht und dem Geburtsrecht, da als Personal verwaltet und als Sache gehandelt
Aber das ganze hat noch einen höheren Sinn, denn Deutschland ist die Falschübersetzung der Definition "GERMANY" und ein Wort das von den Alliierten für das 3. Reich (Hitlers Kolonie die er Großdeutsches Reich nannte) gewählt wurde und in GROSSBUCHSTABEN nach UCC sowie im Handelsrecht eine Firma ist. In der Übersetzung müsste es demzufolge also "DEUTSCHLAND" heißen und jedem wäre sofort klar, es handelt sich um eine Wortmarke wie POLIZEI usw. usf.
Es gibt Deutschland als Definition, für ein Gemeinsames Indigenat des Deutschen Reich, aber das ist KEIN Staat. Die Staaten sind:
- Königreich Bayern
- Königreich Preußen
- Königreich Sachsen
- Königreich Württemberg
- Großherzogtum Baden
- Großherzogtum Hessen
- Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
- Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
- Großherzogtum Oldenburg
- Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
- Herzogtum Anhalt
- Herzogtum Braunschweig
- Herzogtum Sachsen-Altenburg
- Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
- Herzogtum Sachsen Meiningen
- Fürstentum Lippe
- Fürstentum Schaumburg-Lippe
- Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
- Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
- Fürstentum Reuß Ältere Linie
- Fürstentum Reuß Jüngere Linie
- Fürstentum Waldeck
- Freie Hansestadt Bremen
- Freie und Hansestadt Hamburg
- Freie und Hansestadt Lübeck
- Reichsland Elsaß-Lothringen
In der 1871er Verfassung:
Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen Meiningen, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Linie, Reuß Jüngere Linie, Waldeck, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck und ab 31.05.1911 Elsaß-Lothringen,
genannt.
Diese sind so lange ihre Grenzen nicht wieder hergestellt sind handlungsunfähig, weil die Gründungsurkunden nicht mit den völkerrechtlich anerkannten Grenzen übereinstimmen. Aber sie sind voll rechtsfähig und werden seit 143 Jahren von der 1871er Verfassung geschützt. Ohne Volksabstimmungen in den Bundesstaaten Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen Meiningen, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Linie, Reuß Jüngere Linie, Waldeck, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck und ab 31.05.1911 Elsaß-Lothringen, und einer Mehrheit von 75% für die Auflösung des Deutschen Kaiserreich sowie seinen Bundesstaaten, bleibt jeder Versuch was anderes auf dem Boden des Deutschen Kaiserreich zu machen eine Illusion.
Das Deutsche (Kaiser)Reich wird so lange fortbestehen, bis der letzte Deutsche Tod ist, der nach einen Rechtsanspruch darauf hätte.
Stellt die Gemeinden wieder um auf Deutsches Recht und gebt ihnen eine Gemeindeversammlung, einen Gemeinderat, echte Bürgermeister und dann bestallte und vereidigte Beamte. Sie müssen dann diese Reich vom politischen Abschaum bereinigen und das werden sie tun, mit absoluter Sicherheit.
Lasst euch nicht beirren, von jenen die Verfassungen schreiben oder Nationalversammlungen einberufen usw. usf. wenn das ginge, wäre die Bundesrepublik längst ein Rechtsstaat, aber Gott sei gedankt, es geht nicht, wo noch Rechtsstaaten sind, kann man keine neuen gründen.
Die Alliierten dürfen nur den Deutschen die nachgewiesenen Deutsche sind das Deutsche Reich zurückgeben, vermutete "deutsche Staatsangehörige" ohne Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate sind im Sinne des Gesetzes KEINE Deutschen, sondern DEUTSCH, mit der Glaubhaftmachung deutsch. Die Menschen und Volkssouveräne, die den Verwaltungsakt nicht erlassen haben, um ihre Staatsangehörigkeit per Abstammung bis 1914 nachzuweisen, sind für das Deutsche Kaiserreich und seine Bundesstaaten verschollen und zwar schon seit 1918.
Deshalb Shaef Gesetz Nr. 52 Artikel I Abs. 1 Satz (b) noch mal verinnerlichen.
Am Ende ist die BRD nicht mehr für uns RUSTAG Deutsche zuständig. Und für alle all zu eifrigen Staatsanwälte, BRD Beamten, oder sonstige Gewalten aus der BRD kann dann durchaus mit den Militärgericht gedroht werden:
Militärregierung Deutschland. Plieninger Straße. 70567 Stuttgart US Department of Justice
und auch dies hier am Ende des Artikels sind die Adressen angefügt:
http://www.mmnews.de/index.php/politik/11355-deutschland-souveraen
Warum nicht warten und schnell den gelben Schein beantragen?
Es ist immer wieder zu hören, dass die Verwaltung diesen Anträgen entgegenwirken. Neu ist jetzt folgendes:
P.S. Auf Wunsch des Betroffenen wurden die Namen unkenntlich gemacht. Wie uns berichtet wurde:
"Grüße, ja mach mal bitte die Bearbeiterin und das Az unkenntlich...hab meinen gelben mit korrekten esta bekommen. Hab den einen Brief geschrieben, dass ich nicht auf meine Rechtsmittel verzichte und dass einen die Staatsangehörigkeit nicht vorenthalten werden darf. 3 Tage spart kam der Schein."
Was bedeutet Widerspruchsfrist?
Wenn nicht wiedersprochen wird, ist man STAG Deutscher .... erinnern wir uns
„... Antragsteller(in) ... ist deutsche(r) Staatsangehörige(r).“
aber es sollte ja heißen:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ... [besitzt.]“
Was bedeutet Rechtsmittelverzicht?
Das ist wohl das spannendste Thema, denn wir erinnern uns doch an den Status Quo Ante: